BundesratStenographisches Protokoll832. Sitzung / Seite 245

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Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

23.09.3530. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend Kündigung des Euro­päischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes (133 d.B. und 252 d.B. sowie 9224/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir kommen nunmehr zum 30. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Ing. Köck. Ich bitte um den Bericht.

 


23.09.55

Berichterstatter Ing. Eduard Köck: Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für aus­wärtige Angelegenheiten über den Beschluss des Nationalrates vom 10. Juli 2014 betreffend Kündigung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologi­schen Erbes.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor, ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 22. Juli 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte, darüber abstimmen zu lassen. – Danke.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der gegenständliche Beschluss Angelegenheiten des selbständigen Wirkungs­bereiches der Länder regelt, bedarf dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung darüber, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Nun lasse ich über den Antrag abstimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalr­ates gemäß Artikel 50 Abs. 2 Z 2 Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

 


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