BundesratStenographisches Protokoll833. Sitzung / Seite 14

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Seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch von min­destens 16 Stunden pro Woche für Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, zwar verpflichtend, aber mit dem Eintritt in die Volksschule beginnt wieder ein neuer Bildungsabschnitt. Volkschullehrer und Volksschullehrerinnen lernen die Kinder neu kennen. Ihre Talente, Begabungen, ihre Bedürfnisse und ihre Geschich­te müssen oft neu entdeckt werden, da meist die Eindrücke und Erfahrungen der Pä­dagogInnen im Kindergartenbereich am Ende des Kindergartenjahres nicht weiterge­geben werden, was in Zukunft der Fall sein soll und was aus dieser Sicht nur zu be­grüßen ist.

Dieses Projekt „Schulstart NEU“ wird, wie wir wissen, in sogenannten Netzwerkprojek­ten erprobt, das heißt, 35 Volksschulen und kooperierende Kindergärten werden zwei Jahre lang unterstützt. Dies soll dann im Schuljahr 2016/2017 flächendeckend in Ös­terreich umgesetzt werden. Ziel ist es also, die Kinder so früh wie möglich gezielt zu fördern und den Übertritt in die Schule zu erleichtern.

Kindergarten und Volksschule, wir haben es schon gehört, rücken enger zusammen. Da gibt es interessante Modelle, auf die meine Kollegin später noch eingehen wird, et­wa in Niederösterreich im Rahmen der sogenannten Portfolioarbeit.

Ganz wichtig ist, und das ist ein Thema in den Schulen, Sprach- und Leseförderung – von Anfang an. Wer eine Sprache nicht versteht, wird einem Unterricht nicht folgen können. Und daraus resultieren gerade im urbanen Bereich viele, viele Probleme. Sie wissen das, Frau Minister. Und deswegen ist zu begrüßen, dass die Sprach- und Le­seförderung einen noch höheren Stellenwert bekommen soll, dass es auch dafür zusätzliches Geld gibt. Es sind etwa 45 Millionen dafür budgetiert. Es ist einfach not­wendig, dass so früh wie möglich Maßnahmen gesetzt werden, die die Entwicklung von Sprach- und Lesekompetenz unterstützen.

Eine nachhaltige, durchgängige Förderung beginnt im Kindergarten und wird in der Schule fortgesetzt. Ziel ist es, dass die Kinder dem Regelunterricht folgen können. Ich persönlich bin auch ein Anhänger davon, dass ein zweites verpflichtendes Kindergar­tenjahr für Kinder eingeführt wird, die in diesem Bereich Defizite aufweisen, wie es un­ser Bundesminister Sebastian Kurz vorgeschlagen hat. Natürlich geht es dabei überall auch um Geld, und da gilt es, diese Mittel auch zur Verfügung zu stellen.

Ich darf zum dritten Punkt kommen, der in diesem 6-Punkte-Programm auch vorgese­hen ist, zum Thema Schulautonomie. Ja, all das, was autonome Entscheidungen in Schulen betrifft, die gemeinsam von Schulleiter, Kollegium, Elternvertretung und auch Schülern getroffen werden, sind begrüßenswert und zu unterstützen. Und die Praxis zeigt ja, wo etwas entwickelt wird: dort, wo die Schulen gut sind, dort, wo die Res­sourcen vorhanden sind. Und da weiß die Schule selbst besonders gut, wo ihre Stär­ken, aber auch wo ihre möglichen Schwächen sind.

Man muss Individualisierung auch zulassen, wenn es darum geht, Schwerpunkte zu setzen, Blocken von Stunden, Projektarbeiten – nicht immer, sie sind als Ergänzung sehr sinnvoll, aber das Heil darf nicht in den Projektarbeiten gesucht werden –, fle­xiblere Pausengestaltung. Wir reden vom teilweisen Auflösen des 50-Minuten-Unter­richts, was in der Praxis sinnvoll sein kann, aber nicht während des gesamten Wochen­betriebes. Also auch damit gilt es sorgsam umzugehen und nicht vielleicht zu sagen: Was für die eine Schule gut ist, ist für alle Schulen gut.

Beim Besuch zweier dänischer Schulen und von Schulen in Finnland habe ich persön­lich die Erfahrung gemacht, weil es mich interessiert hat, dass dort überall sehr indi­viduell gearbeitet wird, dass man Kinder an unterschiedlichen Schulstandorten nicht miteinander vergleichen darf, aber auch nicht die Schulkonzepte selbst. Ja, die Rah­menbedingungen müssen auf Bundesebene vorgegeben werden, aber die Umsetzung


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