tagsangeboten und letztendlich auch die Frage der Neuen Mittelschule im Rahmen der Bildungsproblematik erledigen. Aber wichtig scheint mir, einen Gesamtansatz zu finden, anstatt uns über ein Wort in endlosen Diskussionen zu verlieren.
Der dritte Punkt, an dem wir arbeiten, an dem wir gemessen werden, ist die ÖIAG-Reform. Die Notwendigkeit ist durch bestimmte interne Vorgänge im Bereich der ÖIAG entstanden. Diese Vorgänge haben zu der Frage geführt: Brauchen wir diese Einrichtung überhaupt in dieser Konstellation und, wenn nein, wie können wir sie eventuell erweitern, um auch Infrastrukturvorhaben, auf der anderen Seite aber auch Synergieeffekte, was bestimmte Versorgungsabwicklungen, im Energiebereich beispielsweise, anbelangt, besser abzudecken als vorher? An dem arbeiten wir auch und wollen im Dezember eine Lösung vorstellen.
Das soll Ihnen nur verdeutlichen, dass die Bundesregierung mit dieser klaren Vorgangsweise, auch Termine festzusetzen, eindeutig Schwerpunkte schon in Richtung Bürgerorientierung gesetzt hat.
Es kommt ein weiterer Punkt dazu, den ich auch noch erwähnen darf. Sie alle haben mich oder andere schon oft mit Bürokratie- und Administrationsproblemen konfrontiert. Ich glaube, das ist auch der Punkt, der dem Bürger, der dem Unternehmer, auch anderen Schwierigkeiten macht, wenn es um konkrete Vorhaben geht. Daher messen wir dem Thema Entbürokratisierung in der Bundesregierung auch einen sehr großen Stellenwert bei. Wir haben mehrere Vorhaben, die vor allem den Unternehmerbereich betroffen haben, schon in Umsetzung. Es sind 125 Millionen €, die sich die Unternehmen alleine in diesem Jahr oder in einem Jahr ersparen werden.
Vorgestern haben wir beispielsweise das GISA, das neue GewerbeInformationsSystem Austria für elektronische Gewerbeanmeldungen, auf den Weg gebracht, wofür umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen in den Ländern, Statutarstädten und so weiter notwendig waren. Nun kann der Gewerbetreibende Gewerbeanmeldungen online machen. Er muss nicht, aber er kann. Und die meisten werden es tun, weil sie auch entsprechende Internetverbindungen haben. Wenn die Breitbandinvestitionen funktionieren, wird das dann, glaube ich, lückenlos abgerufen und genutzt werden.
Dort haben wir also konkrete Verbesserungen. Das gilt dann auch im Falle eines Standortwechsels, von Erweiterungen oder eines Geschäftsführerwechsels. Man braucht jetzt nicht mehr persönlich beim Amt zu erscheinen. Die Ersparnis für die Unternehmen beträgt rund 30 Millionen im Jahr.
Wir werden im Anlagenrecht Vereinfachungen bei betrieblichen Anlagengenehmigungen machen, wo es um ganz einfache Tätigkeiten in Unternehmen geht, die bis jetzt da darunter gefallen sind, etwa Friseure oder andere. 2 000 Unternehmen haben wir identifiziert, wo wir eigentlich Vereinfachungen machen können, im Jahr sind es 12 000. Das ist etwas.
Genauso werden wir auch Beauftragte abschaffen, die wir nicht mehr brauchen, die andere Professionisten übernehmen: den Hebeanlagenwärter, den Elektrobeauftragten, alles Mögliche. Das klingt fast komisch, aber in Wirklichkeit waren das Kosten von 16 Millionen, von 9 Millionen.
Oder wir haben beim Maß- und Eichgesetz einfach die Fristen geändert, was bestimmte Zählerüberprüfungen und anderes im Strombereich anbelangt, weil die Technik sich ja weiterentwickelt hat. Da haben wir uns auf Stichproben konzentriert. Damit haben wir Kosteneinsparungen von 40 Millionen € im Jahr dadurch, dass manche Amtswege, sonstige Vorführungen und Prüfungen de facto nicht mehr notwendig sind.
Das werden wir fortsetzen. Ich glaube, die Notwendigkeit, in diesem Bereich etwas zu tun, wird immer größer.
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