BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 77

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Ich weiß, Herr Bundesminister, Sie haben bereits mehrmals gesagt, es werde keine weiteren Schließungen geben. Das glaube ich Ihnen auch, weil Sie sich bereits zu der Zeit, bevor Sie Minister geworden sind, sehr intensiv für den Erhalt von Bezirks­gerichten eingesetzt haben. Außerdem gestehe ich Ihnen als Politiker zu – und das würde ich auch so machen – dass Sie, da im nächsten Jahr doch nicht unbedeutende Landtagswahlen bevorstehen, natürlich eine solche Diskussion auch nicht haben wollen. Nur, wenn die Entwicklung so weitergeht, dann werden Sie, Herr Bundes­minister, es schlussendlich auch nicht verhindern können, dass wir gezwungen sind, weitere Gerichte zu schließen.

Es sind viele Bausteine, die einfach zwangsläufig dazu führen werden: Wir nehmen jetzt diese Erhöhung zurück. Wir sperren Gerichte mittlerweile tageweise zu. Die Justiz wird personell entsprechend ausgehöhlt – wobei ich hier durchaus zugebe, dass die Verantwortung dafür nicht im Bereich der Justiz, sondern eindeutig im Bundeskanz­leramt liegt. Wir haben Aufnahmestopps. Der erste Aufnahmestopp endet am 31. De­zem­ber 2014 – das wäre eigentlich eine gute Sache –, der nächste Aufnahmestopp in einer etwas veränderten Form beginnt aber am 1. Jänner 2015 – daher wird sich daran nichts ändern.

Am Beispiel des Oberlandesgerichtes Linz: Hier wurden der Justiz im Bereich des Fach- und Kanzleidienstes vom Bundeskanzleramt im Jahr 2013 873,5 Planstellen für Vertragsbedienstete und Beamte zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2014 waren es 858,5. Das heißt, es waren schon 15 Planstellen weniger. Es hat zwar eine Vermehrung gegeben, nämlich im Bereich A 2, A 3 der Revisor-Planstellen und auch bei Planstellen im Bereich des Bezirksgerichtes Wels, wo man ein Pilotprojekt für Teamassistenz durchführt. Diese acht Planstellen muss ich von den oben genannten wieder abrech­nen und stelle fest, dass insgesamt in diesem Bereich 23 Arbeitsplätze weniger zur Verfügung stehen. 23 Arbeitsplätze entsprechen in etwa der Größenordnung eines mittleren Gerichtes – das haben wir hier eingespart.

Ein weiterer Punkt: Bei Richtern besteht die Möglichkeit, Ersatzplanstellen zu schaffen, wenn jemand wegen Karenzierung oder eines langfristigen Krankenstandes ausfällt. Bei Rechtspflegern gibt es das nicht, weil sich hier wiederum das Bundeskanzleramt dagegen ausspricht. Das bedeutet aber – wiederum am Beispiel des Oberlandes­ge­richtssprengels Linz –, dass derzeit 33 Rechtspfleger die Herabsetzung der Wochen­dienstzeit in Anspruch nehmen, das sind in Wirklichkeit 13 Vollzeitkapazitäten, was heißt, dass auch hier wiederum personell ein kleines Gericht eingespart wird. Wenn ich hier nicht nachbesetzen kann, kommt noch dazu, dass diese Arbeiten durch Zutei­lungen, durch Mehrleistungen von Mitarbeitern aufgearbeitet werden müssen, damit die Rückstände nicht zu groß werden. Es führt aber auch dazu, wie vorhin erwähnt, dass heute Richter 120 Prozent und auch 125 Prozent Arbeitsleistung erbringen müssen.

Jetzt bildet man gerade im Bereich der Justiz sehr vorbildlich – denn es ist jenes Ministerium, welches das, glaube ich, mittlerweile am längsten macht – sogenannte Verwaltungsassistenten aus. Diese Lehrlinge sind aber heute de facto die Lückenfüller für die Nicht-zur-Verfügung-Stellung der Planstellen durch das Bundeskanzleramt. Ich denke, es kann nicht der Sinn der Sache sein, dass wir Lehrlinge heranziehen, damit diese Abteilungsarbeit machen und in einer Abteilung verschwinden, denn Lehrlinge haben auch ein Recht auf Ausbildung. Das muss man ganz klar hier auch so festhalten.

Herr Bundesminister, abschließend: Tageweise sperren wir die Gerichte zu, wir lassen Stellen unbesetzt, wir sparen Personal ein, wir haben Auslastungen weit über 100 Pro­zent, wir nehmen jetzt die Erhöhung der Wertgrenzen zurück, es gibt Auslagerungen – so wie heute bereits auch erwähnt. Alle diese Bausteine führen letztendlich dazu, dass


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