BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 76

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tages­ordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Winkler. Ich bitte um den Bericht.

 


12.59.14

Berichterstatterin Ingrid Winkler: Herr Justizminister! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Der Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm geän­dert werden soll, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, deshalb darf ich gleich zur Antragstellung kommen.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 4. November 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Brückl. – Bitte.

 


13.00.10

Bundesrat Hermann Brückl (FPÖ, Oberösterreich): Geschätzte Frau Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Jahren haben wir mit dem 2. Stabilitätsgesetz 2012 unter anderem die Anhebung der Wertgrenzen für die Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit der Bezirks- und der Landesgerichte in Zivilprozesssachen erster Instanz vorgenommen.

Damit sollten schrittweise die Wertgrenzen angepasst werden. Am 1. Jänner 2013 erfolgte eine Erhöhung von 10 000 auf 15 000 €, am 1. Jänner 2015 sollte die Erhö­hung auf 20 000 € und am 1. Jänner 2016 die Erhöhung auf 25 000 € folgen. Begrün­det wurde das damals einerseits mit der Geldentwertung – man hatte über 14 Jahre hinweg keine Anpassung dieser Wertgrenzen vorgenommen – und andererseits damit, dass man dadurch bezirksgerichtliche Strukturen stärken werde.

Nun nehmen wir diese beiden Folgeschritte sozusagen wieder zurück, mit der Begrün­dung, dass eine gleiche Auslastung der Richter am BG und am LG erreicht wurde. Herr Bundesminister, dankenswerterweise wurden uns aus Ihrem Ministerium die Auslas­tungszahlen aus der Personalanforderungsrechnung zur Verfügung gestellt. Daraus geht hervor, dass im Jahr 2010 die Auslastung eines Richters beim Bezirksgericht etwa 105 Prozent und im Jahr 2013 ebenfalls knapp über 105 Prozent betragen hat. Das ist also in etwa gleich geblieben. Die Auslastung der Richter am Landesgericht betrug 2010 123 Prozent und 2013 104 Prozent. Hier hat es eine deutliche Senkung gegeben. Das ist aber auch dringend notwendig, denn wenn ich diese 123 Prozent betrachte, muss ich sagen, dass der Richter seine Arbeit gar nicht mehr in der normalen Dienstzeit erfüllen konnte, sondern eine Sechs-Tage-Woche benötigt hat, um eine solche Arbeitsleistung zu bewältigen.

Was die Verfahrensdauer betrifft, wurde uns gesagt, dass die durchschnittliche Verfah­rensdauer dieser Zivilverfahren beim Bezirksgericht fünf bis sieben Monate und beim Landesgericht etwa zehn bis zwölf Monate beträgt. Das sind im internationalen Vergleich Spitzenwerte. Bei allen Studien und Bewertungen, die dazu durchgeführt wurden, liegt die Justiz in Österreich wirklich im Spitzenfeld. Das ist sicherlich auch eine Auswirkung der Justizpolitik in unserem Land.

Dabei stellt sich nur die Frage, wie lange sich Österreich noch im Spitzenfeld befinden wird, denn die Zurücknahme der Erhöhung der Wertgrenzen stellt in Wirklichkeit eine weitere Aushöhlung der Bezirksgerichte dar. Diese etappenweise Aushöhlung der Gerichte führt schlussendlich wiederum zur Schließung von Bezirksgerichten.

 


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