BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 75

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Alles in allem ist diese Novelle oder diese Verbesserung des Rechts eine gute, und daher werden wir dem auch gerne zustimmen, weil sie auch eine Modernisierung unseres Zivilrechts darstellt. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten von ÖVP und SPÖ.)

12.56


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weiters hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


12.56.26

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, das geht jetzt wirklich ganz, ganz kurz. Ich wollte einfach nur meiner Freude über dieses Gesetz Ausdruck verleihen. Es ist eine wirklich feine legistische Meisterleistung, die hier gelungen ist. Ich habe mich sehr darüber gefreut, dass es auch im Nationalrat einstimmig beschlossen worden ist.

Wir haben den Ehrgeiz, dass das nicht das letzte Gesetz sein sollte, das wir vor­schlagen, das auch einstimmig den Nationalrat passiert. Die Arbeit, die dahintersteckt und geleistet wurde, ist wirklich bemerkenswert und hat jetzt auch dazu geführt, und das muss ich auch sagen, dass ich mich in einem Punkt korrigieren muss, denn das war in Wirklichkeit die erste Novellierung des ABGB. Ich habe vorhin gesagt, das Erbrecht sei das erste, was wir im ABGB novellieren werden. Das stimmt gar nicht. Es ist in Wahrheit das zweite. Das erste war dieses Gesetz über die Gesellschaft bür­gerlichen Rechts, mit dem das ABGB sozusagen erstmals in sinnvoller Weise novelliert worden ist, darf ich jetzt schon sagen Ihre Abstimmung in kecker Weise vorweg­nehmend.

Es hat mich sehr gefreut, dass das wirklich so gut gelungen ist, und es ist ein wirklich ausgewogenes Gesetz, das nicht nur die Vereinheitlichungen schafft, die es braucht, sondern auch Erleichterungen für die Unternehmer, aber auch den Vertrauensschutz im Rechtsverkehr entsprechend berücksichtigt. Das ist also eine wirklich gelungene Leistung, für die ich auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern danken möchte an dieser Stelle.

Ja, lieber Herr Sektionschef Kathrein, gestatten Sie mir die Bemerkung: Es geht ja weiter. Ich kenne Ihren Tatendrang. Jetzt haben wir also die GesbR. Wir haben jetzt das Erbrecht sozusagen schon in Arbeit. Es würde mich nicht wundern, wenn künftige Generationen sagen würden, der Nachfolger von Franz von Zeiller, das war doch ein gewisser Georg Kathrein. So wird es sein. Ich würde mich freuen, wenn es in dem Tempo und auf diese Art und Weise weitergeht. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

12.58


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.

12.58.543. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 22. Oktober 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Jurisdiktionsnorm geändert wird (607/A und 298 d.B. sowie 9242/BR d.B.)

 


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