BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 102

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Österreichs Jungärztinnen und Jungärzte haben sich eine bessere Ausbildung ge­wünscht, wenn es nach einer Umfrage im Auftrag der Ärztekammer geht, in deren Rahmen 8 800 Turnusärzte in ganz Österreich befragt wurden. Es gibt also Turnus­ärzte. Sie hatten drei Jahre lang – also so lange, wie die Ausbildung zum Allgemein­mediziner dauert – die Möglichkeit, sich online an dieser Umfrage zu beteiligen. Die durchschnittliche Bewertung ergab eine Schulnote von 2,72, was eigentlich nur befriedigend sein kann.

Deutlich besser wurden hingegen die schon bestehenden Lehrpraxen, nämlich zwi­schen 1,2 und 1,8, bewertet. In Zukunft wird es – wie es mein Vorredner schon gesagt hat – eine verpflichtende Absolvierung einer neumonatigen Basisausbildung nach dem Medizinstudium in den klassischen Grundkompetenzen, und zwar in den Bereichen Innere Medizin, Chirurgie und Notfallmedizin, geben. Die 15 häufigsten Diagnosen wur­den in diese Basisausbildung aufgenommen, um unseren JungmedizinerInnen einen guten Grundstock für die Praxis mitzugeben. Erst nach dieser Basisausbildung müssen sich die JungmedizinerInnen entscheiden, ob eine allgemeinmedizinische oder eine fachärztliche Ausbildung angestrebt wird.

Entscheidet man sich für das Fachgebiet Allgemeinmedizin, ist am Ende der Ausbil­dung eine verpflichtende Lehrpraxis für die Dauer von sechs Monaten zu absolvieren. Diese Lehrpraxen geben den Jungärztinnen und Jungärzten die Möglichkeit, das erlernte Wissen praxisnahe umzusetzen, und geben einen besseren Einblick in das spätere Aufgabengebiet des niedergelassenen Bereichs.

Es wird damit versucht, junge MedizinerInnen in Österreich zu halten; alleine in Deutsch­land arbeiten 3 000 Ärzte aus Österreich, nicht nur als Turnusärzte, die wir, wie mein Vorredner schon gesagt hat, auch in Österreich dringend bräuchten.

Unsere Hausärzte genießen bei unserer Bevölkerung ganz unbestritten sehr hohes Ansehen. Sie spielen in der österreichischen Gesundheitsversorgung eine außeror­dent­lich wichtige Rolle. Es gibt aber gravierende Unterschiede, was die Zufriedenheit der Versorgung betrifft. Stellen in Wien 14 Prozent der Bevölkerung eine nicht aus­reichende Versorgung durch Hausärzte fest, so gilt dies schon für ein Viertel der Bevölkerung, die in Orten mit weniger als 5 000 Einwohnern leben.

Der Bundesrat hat ja selber vor einiger Zeit hier in diesem Saal eine Enquete abge­halten, die sich mit dem Ärztemangel auf dem Land beschäftigt hat. Durch diese Qualitätsverbesserung, gerade im Bereich der Allgemeinmedizin, denke ich schon, dass wir gute Chancen haben, dieser Landflucht entgegenzuwirken. Es liegt aber auch bei den praktischen Ärztinnen und Ärzten selber, dass sie dieses Gesetz mit Leben erfüllen und genügend Lehrpraxen anbieten, damit unsere Medizinstudentinnen und Medizinstudenten – es sind immerhin rund 1 400 Absolventen jährlich – einen guten Ausbildungsplatz bekommen und somit die Nachfolge von Landärzten sichern.

Um die Qualität in den Lehrpraxen zu gewährleisten, werden alle neuen, aber auch alle bereits bestehenden Lehrpraxen neu zertifiziert. Statistisch gesehen haben wir eine Überalterung der Landärzte, es kommt in den nächsten Jahren eine Pensionierungs­welle auf uns zu. Mit diesem Gesetz wird auch versucht, dieser schon heute vorzu­beugen.

Zugegeben, Herr Kollege Krusche, die Frage der Finanzierung der Lehrpraxen ist noch in Verhandlung. Man weiß ja derzeit auch nicht, wie viele Ärztinnen und Ärzte die Lehrpraxen absolvieren werden, wie viele angeboten werden, darum kennt man auch keine genauen Zahlen. Aber wie wir im Ausschuss von den Fachleuten hörten, ziehen hier alle Beteiligten an einem Strang. Da gehe ich schon davon aus, dass sie in die gleiche Richtung ziehen. Daher bin ich sehr zuversichtlich, dass es da auch bald zu einer Lösung kommen wird.

 


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