BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 101

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Ist der Arzt weg, ist ein wesentliches Stück Infrastruktur verlorengegangen – gerade für junge Familien. Es kommt dann zu Abwanderung und zu all dem, was in weiterer Folge mit Schulschließungen et cetera schlussendlich zur Ausdünnung des ländlichen Raums führt.

Nun soll mit dem hier vorliegenden Gesetz dieser Entwicklung gegengesteuert werden: durch eine verbesserte Ausbildung, durch die Abschaffung beziehungsweise Reformie­rung des Turnusdienstes, und die Allgemeinmedizinerausbildung wird durch die neuen Lehrpraxen um ein halbes Jahr verlängert. Das ist etwas, was wir grundsätzlich gut­heißen, wie auch in diesem Gesetz sicherlich gute Ansätze hinsichtlich der Ausbildung enthalten sind. Aber es hat natürlich einen gravierenden Pferdefuß, nämlich jenen, dass sich dieses Gesetz nicht mit der Finanzierung auseinandersetzt, diese sozusagen offenbleibt und in den Hauptverband verschoben wird.

Wir wissen, wir haben einen Finanzminister, der sich für dieses Amt nicht zuletzt auch durch die Sanierung der Kassen qualifiziert hat. Ich habe Zweifel, ob der neue Präsi­dent des Hauptverbandes dann bereit ist, so viel Geld in die Hand zu nehmen, dass diese Zahlen wieder schlechter ausschauen werden, denn es darf nicht so sein, dass diese Jungärzte, die in den Lehrpraxen tätig sind, faktisch mit einem Apfel und einem Ei, wie es so schön heißt, abgespeist werden. Das hätte wiederum genau den gegen­teiligen Effekt, nämlich dass Praktiker, ja überhaupt Arzt zu werden, unattraktiver ge­macht wird.

Dazu kommt, dass die Ausbildung für die Praktiker dadurch verlängert wird, während die Ausbildung für die Fachärzte de facto etwas verkürzt wird, und obendrein besteht die Gefahr eines Flaschenhalses durch die neuen Turnusregelungen besonders bei den Ausbildungen zu den Praktikern.

Ein anderer Punkt, der uns in diesem Gesetz in diesem Zusammenhang auch noch stört, ist die Regelung, dass es für ausländische Ärzte einfacher wird, in Österreich zu arbeiten. Bisher war es so: EU- oder EWR-Staatsbürger oder über gesonderte Dritt­staaten­abkommen. Das soll nun fallen, und man hat hier ein bisschen den Eindruck, wir wollen die Flucht unserer Ärzte dadurch kompensieren, dass wir Ärzte – ich stelle das jetzt unter Anführungszeichen – „von irgendwoher“ nehmen.

Deswegen ist dieses Gesetz unserer Meinung nach nicht zu Ende gedacht, nämlich was seine reale Wirksamkeit betrifft und wegen der fehlenden Finanzierung. Und es ist ein Bruchstück, von dem man nicht weiß, ob es das Ziel wirklich erreichen oder vielleicht sogar kontraproduktiv wirken wird. Deshalb werden wir unsere Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf nicht geben. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

14.39


Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Köberl. – Bitte. 

 


14.40.02

Bundesrätin Johanna Köberl (SPÖ, Steiermark): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Ärztegesetz, welches uns heute zur Novellierung vorliegt, ist, wie der gesamte medizinische Be­reich, ein permanenter Prozess und unterliegt einer ständigen Veränderung. Ich denke schon, dass mit dem heutigen Beschluss eine Modernisierung der Ausbildung unserer jungen Medizinerinnen und Mediziner stattfinden kann.

Die Ausbildung wird attraktiver und passt sich den umfangreichen Anforderungen des heutigen Standes der Wissenschaft an. Man darf nicht vergessen, es wird damit auch die bestmögliche medizinische Versorgung für unsere Patientinnen und Patienten gewährleistet. Die Novelle des Ärztegesetzes ist also ein modernes Ärzteausbildungs­gesetz.

 


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