BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 124

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Es handelt sich um zwei Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, einerseits eben zwi­schen den CARIFORUM-Staaten – also afrikanische, karibische und Staaten aus dem Pazifikraum – und der EU und andererseits der Elfenbeinküste mit der EU.

Diese Abkommen haben bereits eine lange Geschichte. CARIFORUM wurde bereits im Jahr 2008 vom Ständigen Vertreter Österreichs in Brüssel unterzeichnet. Die Verhand­lungen dazu haben im Jahr 2003 auf Basis des Cotonou-Abkommens aus dem Jahr 2000 begonnen. Das Cotonou-Abkommen wurde mit sechs AKP-Regionalgrup­pen verhandelt – also mit sehr viel mehr Staaten. Nur mit einer Gruppe konnte das vorliegende Abkommen finalisiert werden.

Für mich stellt sich die Frage: Warum? Was ist mit den anderen fünf Staatengruppen? Warum kommt es nicht zu einer entsprechenden Zusammenarbeit beziehungsweise zu einem solchen Abkommen? Werden die jetzt komplett abgekoppelt?! Von diesen anderen Staaten konnten eben nur mit Einzelstaaten WTO-konforme Interimsverträge abgeschlossen werden; so zum Beispiel mit der Elfenbeinküste, der vielleicht in Zukunft in einem Abkommen mit Westafrika aufgehen wird. Es kommt hinzu, dass diese Staaten dann oft doch einen Entwicklungssprung machen, ihre Meistbegüns­ti­gungsklausel gegenüber der EU verlieren und dann das wieder in andere Abkommen übergeführt werden muss.

Die Abkommen sind sehr umfangreich: Neben Warenhandel sind Dienstleistungen, Investitionen, Ursprungsregeln und so weiter betroffen.

Gegen diese Abkommen gab es im Jahr 2009 eine große Kampagne, die StopEPA-Kampagne. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als zahlreiche Entwicklungs­hilfeorganisationen und Menschenrechtsorganisationen wie FIAN, Germanwatch und so weiter kampagnisiert haben und die Abgeordneten der EU-Staaten versuchten, der Ratifizierung entgegenzuwirken. Das ist ihnen wahrscheinlich auch bis zu einem gewissen Grad gelungen, sonst hätte es nicht so lange gedauert.

In dieser Kampagne wurde insbesondere davor gewarnt, dass sich die betroffenen Länder nicht vor Dumpingexporten aus der EU werden schützen können, dass sozu­sagen die entwickelten EU-Staaten diese Länder einfach überrennen werden. Ich darf daran erinnern, dass es derzeit wirklich massive Bedenken gibt, dass wir uns nach Abschluss des TTIP nicht gegen Chlorhühner aus den USA werden wehren können. Um wie viel mehr sind dann solche Länder mit einem wenig oder kaum entwickelten Rechtssystem in der Lage, den Interessen großer Konzerne und ihrer Armada von Anwälten etwas entgegenzusetzen beziehungsweise ihre Waren mit entsprechenden Ursprungsregeln und allem, was hier gefordert und geregelt ist, zu exportieren?! – Jeder Landwirt und jeder mittelständische Betrieb bei uns kann ein Lied davon singen, wie schwierig es in vielen Fällen ist zu exportieren. Und das bei einer sehr gut ausgebauten Unterstützung, die es ja in Österreich für Betriebe, die exportieren, gibt – einer Unterstützung, die es in solchen Ländern natürlich nicht annähernd oder gar nicht gibt!

Das heißt, aus entwicklungspolitischer und menschenrechtlicher Sicht sind solche Abkommen daher höchst problematisch. Und die Frage, ob sie mit dem Ziel einer regionalen Integration in Einklang zu bringen sind, ist keineswegs beantwortet.

Aber es gibt mittlerweile fünf Jahre Erfahrung. Wir durften im Ausschuss erfahren, dass es bereits ein Monitoring gegeben hat. Die Ergebnisse sind aber noch nicht aus­gewertet und sollen in den nächsten Monaten veröffentlicht werden. Ich hoffe wirklich, dass es sowohl den entwicklungspolitisch Engagierten als auch den Menschenrechts­organisationen gelingt, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, eventuell nachzu­bessern oder eben auch für die Staaten, für die es noch keine solchen Abkommen gibt,


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