BundesratStenographisches Protokoll834. Sitzung / Seite 170

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In Vorarlberg schaut die Situation überhaupt anders aus, denn Vorarlberg musste zum Beispiel vor eineinhalb Jahren die ärztlichen Gehälter über Nacht anheben, da schlicht­weg die Schweiz etwas bezahlt, was Vorarlberg nicht zahlen kann. Die Ärzte verdienen dort jedenfalls um ein Drittel mehr. Das hat dazu geführt, dass in Vorarlberg die Ärztegehälter über Nacht um 1 000 € angehoben worden sind, um überhaupt Mann­schaft zu haben. Durch die Nähe zur Schweiz ergibt sich das.

Das erste Bundesland, das das jetzt generell durchgezogen hat, ist – Danke schön – die Steiermark. Wir sind in Verhandlungen mit Oberösterreich. Die werden etwas komplexer und schwieriger werden. Und wir sind in Verhandlungen mit Kärnten, die auch nicht ganz einfach sind. – Das einmal dazu.

Zum Gesetz selber – ich habe das im Plenum des Nationalrates schon gesagt, ich sage es auch hier –: Wir werden die gesamte Übergangsfrist nicht brauchen. So wie das derzeit ausschaut wird das quasi frühzeitiger umgesetzt sein, sodass wir diesen Kompromiss, der von der Ärztekammer mitgetragen wird, der auch von den Gewerk­schaften mitgetragen wird, wahrscheinlich gar nicht brauchen werden. Wir werden schon frühzeitiger dort sein, wo wir hingehören. – Das ist Punkt eins.

Punkt zwei: Ich glaube, es wird eine massive Qualitätsverbesserung sein, weil natürlich in diesen Arbeitszeiten auch sogenannte Ruhepausen drinnen sind. Aber wir wissen, 60 Stunden in einem Haus zu sein, auch wenn man dazwischen schlafen kann, ist nicht die Glückseligkeit. Das wissen wir alle. Das heißt, das ist auch ein weiteres Motiv für diese Gesetzeswerdung, und dafür ein Dankeschön.

Ich möchte nur noch zwei Dinge aufklären: Jemand, der im Spital beschäftigt ist, bekommt keinen Kassenvertrag, in ganz Österreich nicht. Jemand, der in einem öffentlichen Krankenhaus beschäftigt ist, bekommt keinen §-2-Vertrag. Es gibt nur aus der Vergangenheit zwei, drei Fachdisziplinen, wo es solche Verträge noch gibt. Das ist zum Beispiel die Radiologie, weil man dort einen immensen Investitionsbedarf hat. Eine radiologische Praxis kostet ja nicht 3 000 €, sondern da legt man ja zig-, zig-hunderttausende Euro hin. Und diese Ärzte haben in der Vergangenheit auch §-2-Verträge bekommen. Auch das ist aber Geschichte, das ist vorbei.

Das Einzige, was jemand haben kann, ist eine Privatpraxis mit einem Wahlarztvertrag oder eine komplette Privatpraxis, wenn er halt einen super Namen hat und Leute meinen, sie müssen zu dem gehen, denn das ist in dem und dem Fachgebiet der oder die – ist ja männlich/weiblich gesehen – Guru oder die „Gurin“. (Heiterkeit. – Zwischen­ruf bei der ÖVP. – Beifall bei der SPÖ sowie des Bundesrates Längle.)

Gut, alles kann man nicht gendern. Man soll es  (Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Aber ich habe es zumindest zusammengebracht, euch ein bisschen munter zu machen. Ich hoffe, man verzeiht mir diesen Fauxpas.

Herr Bundesrat Zelina vom Team Stronach, ich weiß, es ist natürlich toll, immer zu fordern, alles zusammenzulegen. Ich darf Sie nur darum bitten, ein paar Argumenten zuzuhören. Von diesen 22 Sozialversicherungseinrichtungen sind ja sechs Betriebs­kran­ken­kassen. In diesen sechs Betriebskrankenkassen gibt es einen Umstand, den die anderen 16 nicht haben: Der Dienstgeber zahlt die Verwaltungskosten. Wenn wir die sechs auflassen, verteuern wir das System. Solange es diese sechs Dienstgeber gibt, die meinen, sie zahlen das: Bitte! Danke! Tu es!

Das Leistungsrecht ist das gleiche wie bei allen anderen, denn auch die haben §-2-Verträge. Und solange es zum Beispiel die voest gibt, die sagt: Ich leiste mir eine Betriebskrankenkassa in Donawitz/Leoben!, soll sie es sich leisten, denn die Verwaltungskosten werden von dort bezahlt. – Das ist Punkt eins.

 


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