BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 65

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12.36.24

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte KollegInnen und Gäste hier und vor dem Livestream! Zuerst zum Kraftfahrzeuggesetz. Wir werden dem unsere Zustimmung nicht geben, weil wir in der Novelle einfach noch Verbesserungsmöglichkeiten sehen. Es geht bei der ersten Änderung um Fahrtenschreiber, und zwar um die elektronischen – und nicht um die Scheiben, an die Sie jetzt vielleicht denken –, nämlich darum, dass O-Busse von der Fahrtenschreiberpflicht ausgenommen sind, und zwar deswegen, weil der starke Elektromotor die elektronischen Fahrtenschreiber stört. Mit den analogen Scheiben war das früher kein Problem.

Das ist nicht wirklich zufriedenstellend, dass O-Busse ausgenommen sind, aber damit können wir leben. Vor allem gibt es auch nur mehr in Linz und Salzburg ein paar Linien. O-Busse sind österreichweit – und ich glaube, man kann auch sagen, weltweit – eher als Auslaufmodell zu bezeichnen. Da sehen wir das noch halbwegs ein. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Der Protest von der Salzburger Seite.

Warum man da, wenn es wirklich nicht geht, vorher aber analog sehr gut funktioniert hat, nicht auf analoge Fahrtenschreiber zurückschwenkt und diese dann stattdessen verwendet, verstehe ich aber auch nicht ganz.

Ein weiterer offener Punkt ist, dass vor allem im Ortslinienverkehr Doppel­be­schäf­tigungen von FahrerInnen nicht aufgeführt werden. Es kann so zu Über­schrei­tungen von Fahrtdauern kommen, wenn beispielsweise jemand untertags Lkw und nachts Bus fährt.

Und der dritte Punkt, über den ich kurz sprechen möchte, ist, dass die Ausnahme für Lebendtiertransporte zum Schlachthof von 50 auf 100 km einfache Fahrtstrecke erweitert wird. Es ist zwar richtig, dass die EU-Tachographen-Verordnung dahin gehend geändert wurde. Es ist aber eine Kann-Bestimmung und keine Muss-Bestim­mung und müsste daher nicht im österreichischen Recht implementiert werden. Das ist aus unserer Sicht auch nicht im Sinne der Verkehrssicherheit. Ich denke dabei vor allem an Nebenerwerbslandwirte, die als Lkw- oder Buslenker bereits viele Stunden gefahren sind und dann noch sozusagen unkontrolliert ihre Tiere zum Schlachten führen, und das gerade in ländlichen Gebieten. 100 km können inklusive Rückweg schon noch einmal drei, vier Stunden mehr hinter dem Steuer bedeuten.

Wir halten dies auch im Sinne des Tierschutzes für nicht sinnvoll, was allerdings hier jetzt einmal beiseitegelassen wird. Und schon gar nicht halten wir dies im Sinne von regionalwirtschaftlichem Denken für sinnvoll, denn so wird der Konzentrationsprozess von Schlachthäusern weiter gefördert und die Investition vieler Regionen in dezentrale, kleinere Schlachthöfe weiter entwertet. Gerade uns als Länderkammer sollte diese Regionalität aber wichtig sein.

Zum nächsten Tagesordnungspunkt, der Straßenverkehrsordnung: Da geht es um die Vereinfachung von Ausnahmen von Lkw-Fahrverboten, also Nacht-, Wochenend- und Feiertagsfahrverboten. Wir lehnen das deswegen ab, weil die AnrainerInnen von vielbefahrenen Straßen jetzt schon massiv unter dem Lärm leiden und nicht noch mehr Lärmbelastung in den Nächten, an Feiertagen und Wochenenden haben sollten.

Die Vereinfachung besteht darin, dass nur mehr jenes Bundesland zuständig ist, in dem die Fahrt ihren Anfang nimmt. Um Ausnahmegenehmigungen muss nur mehr dort angesucht werden. Diese Stelle ist dann dafür zuständig, die anderen Bundesländer zu koordinieren. Das heißt, die AntragstellerIn muss nicht mehr selbst in jedem Bun­des­land ansuchen.

 


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