So weit, so gut. Im Sinne eines One-Stop-Shops wäre das ja nicht schlecht. Es muss aber ein Einvernehmen der Länder hergestellt werden, ansonsten gibt es keine Genehmigung. Und genau da sehen wir Grüne den Punkt, an dem wirklich massiver Druck auf die sich negativ entscheidenden Länder ausgeübt werden kann. Darin sehen wir einfach eine große Gefahr.
Die ursprüngliche Intention ging ja auch in diese Richtung. Der ursprüngliche Initiativantrag hätte zusätzlich zu der jetzt verbliebenen StVO-Novelle auch eine Verfassungsänderung vorgesehen, die sich nicht nur auf Fahrverbote bezogen hätte, sondern noch viel weitreichender gewesen wäre. Damit wäre dem Antragsteller beziehungsweise den Ländern, die darum ansuchen, generell in Angelegenheiten im autonomen Ländervollzug bei bundesländerübergreifenden Projekten nach sechs Monaten ohne einvernehmlichen Bescheid der betreffenden Länder das Recht eingeräumt worden, eine Entscheidung des jeweiligen Bundesministers anstelle der Länder zu verlangen. Und das wäre – über straßenpolizeiliche Themen hinausgehend – auch bei anderen Themen, zum Beispiel im Energiewesen, schlagend geworden und hätte bei länderübergreifenden Großprojekten letztendlich die Möglichkeit geboten, Landeszuständige auszubooten.
Gott sei Dank ist es nicht dazu gekommen. Die Grünen haben nämlich ein Expertenhearing im Ausschuss durchgesetzt, wo sowohl der Chef des Bundeskanzleramtes/Verfassungsdienst als auch ein Verfassungsexperte gesagt haben, dass die in der Straßenverkehrsordnung angestrebte Lösung auch ohne Verfassungsänderung möglich ist, nämlich so, wie sie jetzt vorliegt, und dass es weit über das Ziel hinausschießend wäre, das anders umzusetzen.
Wir sind aber auch dem verbliebenen Teil gegenüber sehr misstrauisch, weil damit aus unserer Sicht auf die Länderautonomie vehementer Druck ausgeübt werden soll – daher auch die Ablehnung von unserer Seite. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
12.41
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Novak. Ich erteile es ihm.
12.42
Bundesrat Günther Novak (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Mag. Schreyer, ich habe das Gefühl: Wie man’s macht, ist es falsch! (Bundesrätin Schreyer: Das sollten wir machen!) Da wird Bürokratie entfernt, man versucht, Gesetze zu vereinfachen – und es ist auch nicht richtig.
Wenn Sie jetzt von der Technik reden, die da vereinfacht werden sollte, sage ich: Man sollte einfach der Technik vertrauen. Die Änderungen, die im Nationalrat beschlossen worden sind, sind sinnvoll und bringen eine praxisnahe Vereinfachung mit sich.
Hinsichtlich des Kraftfahrgesetzes, das Sie betreffend Technik in allen Details zerpflückt haben, muss man schon darüber nachdenken, ob diese verpflichtende Mitführung von Kontrollgeräten in Omnibussen im lokalen Linienverkehr sinnvoll ist. Es geht auch um entsprechende Ausnahmegenehmigungen sowie die Handhabung von Schaublättern und Formblättern. Komplizierter geht es ja im Grunde genommen nicht mehr. Das wird nun vereinfacht.
Die Oberleitungsbusse, die ja angehängt sind und ohnehin nicht davonfahren können, sollen von der Verpflichtung der Mitführung dieser Kontrollgeräte ausgenommen werden. Man hat versucht, unnötigen Bürokratismus zu vermeiden und ein reibungsloses Funktionieren von getakteten Fahrplänen zu erleichtern.
Diese Maßnahmen finden auch einen breiten Konsens unter den Sozialpartnern – das ist ja nicht immer so, in diesem Fall ist er Gott sei Dank gegeben –, und sie wirken sich
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