BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 67

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auch positiv auf den Arbeitnehmerschutz aus. So gesehen ist diese Anpassung auf jeden Fall sehr gut und in Ordnung.

Weiters erfolgt eine Anpassung der Ausnahmeregelung für die Mitführung von Kontrollgeräten an die EU-Verordnung. Was soll denn da jetzt schlechter sein, wenn schon erprobt wurde, dass die Beförderung der lebenden Tiere von landwirt­schaft­lichen Betrieben zu Lokalmärkten und Schlachthöfen von 50 auf 100 Kilometer erwei­tert wird und diese Regelung besser ist? – Dem Ganzen kann man im Grunde genommen ja wirklich nur zustimmen.

Zur Straßenverkehrsordnung: Da geht es um die Ausnahme vom Lkw-Nachtfahrverbot. Es ist ja auch ein Nonsens, dass bei Fahrten durch Österreich für jedes Bundesland eine Genehmigung einzuholen ist. Auch das wird vereinfacht. Nun wird es möglich, dass eine Landesregierung die Ausnahmegenehmigung für mehrere Bundesländer, durch die die Fahrt führt, erteilen darf. Und jene Busse, die aus dem Ausland kommen, bedürfen der Zustimmung jenes Bundeslandes, das zuerst befahren wird.

Auch das ist eine klare Verwaltungsvereinfachung, natürlich auch eine Kosten­er­sparnis, da eine mehrfache Beantragung und eine mehrfache behördliche Befassung verschiedener Länder mit einer einzigen Fahrt wegfällt.

Ich glaube, dass man an diesem Beispiel deutlichmachen kann, wie im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung unnötiger Bürokratismus beseitigt werden kann. Ich kann nur sagen: Danke, danke, danke! (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

12.45


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Reisinger. Ich erteile es ihm.

 


12.45.43

Bundesrat Friedrich Reisinger (ÖVP, Steiermark): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es wurde ja von meinen Vorrednern schon sehr ausführlich erklärt, worum es bei diesen beiden Gesetzesän­derungen geht. Auch ich bin sehr froh, dass es zu dieser Ausnahmegenehmigung im Bereich der Fahrtenschreiber kommt, weil es auch technisch nicht leicht machbar ist und der Aufwand da in keinem Verhältnis zum Nutzen steht.

Die Ausweitung von 50 auf 100 Kilometer bei den Lebendtiertransporten zu Vieh­märkten und zu Schlachthöfen, aber vor allem auch die Ausweitung im innerbetrieb­lichen Verkehr ist eine sehr sinnvolle, weil praxisgerechte Regelung. Es ist richtig, dass es viele regionale Viehmärkte, aber auch Schlachthöfe nicht mehr gibt und deshalb die Entfernungen größer geworden sind. Warum gibt es aber diese Viehmärkte und diese Schlachthöfe nicht mehr? – Weil es eine Vielzahl an Bestimmungen, an behördlichen Auflagen gibt, die es schwer gemacht haben, diese Märkte im kleinen Bereich abzu­halten. Auch Schlachtbetriebe konnten nicht mehr bestehen, weil die Auflagen und die Stückzahlen nicht zusammenpassen.

Wenn man glaubt, etwas besser zu machen, hat das natürlich auch negative Auswir­kungen. So haben sich eben die Distanzen, was die Viehtransporte betrifft, ent­sprechend vergrößert.

Kollegin Schreyer ist jetzt leider nicht im Saal. Wenn sie Bedenken hat, weil man nicht weiß, was ein Landwirt gemacht hat, bevor er einen Viehtransport durchführt, muss ich sagen: Eine 24-Stunden-Überwachung der Bauern wird es sicher nicht geben! Eine solche Regelung gibt es für keinen Beruf, sonst sagt vielleicht der Nächste: Na ja, man weiß ja auch nicht, was ein Abgeordneter macht, bevor er hier herinnen sehr wichtige Beschlüsse fasst! Ich glaube, da muss man schon sehr aufpassen. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

 


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