BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 80

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tig, dass es beim Zugang zum Verfassungsgerichtshof nur wenige Ausnahmen gibt. Es ist sehr erfreulich, dass im Zuge des Stellungnahmeverfahrens die Ausnahmeliste noch weiter verkürzt wurde.

Bemerkenswert finde ich, dass diese Reform sehr maßgeblich im Parlament gestaltet wurde. Darauf können und sollten alle Parteien stolz sein, und ich würde mir auch für unser Gremium da hin und wieder mehr Mut und Initiative wünschen.

Was vorliegt, ist gut. Dass man möglicherweise noch verbessern und nachjustieren kann, ist unbestritten. Jetzt gilt es, das zu beobachten. Das Perfekte ist der Feind des Guten. Und darum sollten wir mit dem, was vorliegt, glücklich sein.

Uns war auch sehr wichtig, dass – erfolgreich – mit verhandelt werden konnte, dass in Zukunft die Nebentätigkeiten von Verfassungsrichtern offengelegt werden. Dabei geht es nicht um Neid und Misstrauen, sondern um Transparenz als wesentliches und tragendes Element einer modernen Demokratie. Da wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, um das Vertrauen gegenüber Richtern und Richterinnen noch weiter zu bestärken. Wir werden gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Bundesräte Stadler, Todt und Zwazl.)

13.36


Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Ostermayer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.36.56

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien Dr. Josef Ostermayer: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesrätinnen und Bundesräte! Es ist das ein sehr schöner Moment. Ich durfte das jetzt schon mehrfach miterleben, dass es eine so einhellige Zustimmung zu einem Gesetz gibt. Es ist auch ein schöner Moment, wenn dann die Diskussion ausbricht, wem die Vaterschaft/Mutterschaft oder Urheber­schaft zukommt. Wir haben das im Nationalrat auch schon kurz diskutiert. Es ist schön, wenn diese Einhelligkeit herrscht, und dann ist es eigentlich egal, wer Urheber war. Ich weiß natürlich, dass der Verfassungsdienst ganz wesentlich legistisch mitgearbeitet und unterstützt hat. Dafür danke ich auch.

Ich weiß natürlich auch, weil ich ziemlich intensiv involviert war, um die Diskussionen, die es zwischen dem Obersten Gerichtshof, uns, den Justiz-, den Verfassungs­sprechern und dem Verfassungsdienst gegeben hat. Ich weiß auch, dass es vor Kurzem, also kurz vor der Plenarsitzung im Nationalrat, eine Diskussion gegeben hat, in der kritisiert wurde, dass schon nach der ersten Instanz der Verfassungsgerichtshof angerufen werden kann und dass das möglicherweise dazu führt, dass viele Menschen davon Gebrauch machen. – Das halte ich ja nicht für eine Kritik, sondern eigentlich für ein Lob, wenn ein möglichst breiter Rechtszugang gewährt wird.

Ich freue mich also, dass es diese Einhelligkeit gibt, dass es nach intensiven Diskus­sionen diese Einhelligkeit gibt. Das ist nicht selbstverständlich. Es ist der letzte Baustein, den wir im Zuge der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beziehungs­weise der Schaffung der Bundes- und Landesverwaltungsgerichtsbarkeit vereinbart haben.

Ich hoffe, dass wir auch bei einem nächsten Projekt, nämlich dem Informations­frei­heitsgesetz einen Konsens finden werden. Wir haben es gestern, nein, vorgestern in der Regierung beschlossen. Ich hoffe, dass wir den Konsens finden, dass wir dieses neue System der Informationsfreiheit in das mit einhelliger Zustimmung beschlossene System der Verwaltungsgerichtsbarkeit integrieren, weil ich glaube, dass wir dann auch


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