BundesratStenographisches Protokoll836. Sitzung / Seite 79

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Gesetzen bereits geschehen. Das Einzige, was wir jetzt noch zu tun haben, da wir drei große Verfahrensordnungen haben – die Strafprozeßordnung, die Zivilprozessordnung und das Außerstreitgesetz –, ist, dass wir ein paar kleine technische Anpassungen in diesen Gesetzen vornehmen müssen, damit wir diesen Ablauf der Beschwerde­erhe­bung möglich machen. Das ist der eine wesentliche Teil.

Der zweite war noch – und das wurde im Nationalrat eingehend diskutiert – die Offenlegung von Erwerb und Nebenerwerb von Verfassungsrichtern, die bis jetzt freiwillig möglich war. Jetzt gibt es das per Gesetz, dass die Nebentätigkeiten offen­gelegt werden. Das ist im Sinne von Transparenz ordentlich und richtig, wenngleich wir auch festhalten wollen, dass es bis jetzt nie irgendeinen Anlass gab, an der Honorigkeit und den Entscheidungen der Verfassungsrichter zu zweifeln. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.32


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.

 


13.32.46

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine beiden Vorredner haben ja schon inhaltlich nahezu alles dazu ausgeführt. Konkret geht es darum, dass man nunmehr als Partei in einem Straf- oder Zivilrechtsverfahren unmittelbar den Verfas­sungs­gerichtshof anrufen kann, wenn man der Meinung ist, dass das Urteil, von dem man als Partei betroffen ist, aufgrund eines verfassungswidrigen Gesetzes gefällt wurde. Dies ist eine gute, eine wichtige, eine sinnvolle Gesetzeserweiterung, mit der für unsere Staatsbürger eine wesentliche Lücke geschlossen wird.

Besonders erfreulich ist, dass diese Gesetzesvorlage auf den Antrag meiner Fraktions­kollegen im Nationalrat aus dem Jahr 2009, nämlich den Antrag von Kollegen Harald Stefan zurückzuführen ist. Es hat zwar einige Zeit gedauert, aber gut Ding braucht eben Weile, und so gesehen ist diese Weile gut genützt worden.

Ich weiß, es gab auch einige Vorbehalte in der Richterschaft, weil man der Meinung war, es könnte dadurch die Möglichkeit geschaffen werden, Urteile indirekt zu über­prüfen und dadurch den Berufsstand der Richter einer Kontrolle zu unterwerfen, was man so nicht haben will oder so auch nicht sein sollte. Das war ein Grund, der der Beschlussfassung ein bisschen entgegenstand. Das konnte ausgeräumt werden. Das war nie und ist auch nicht die Intention dieser rechtlichen Bestimmungen.

Insofern freut es mich, dass wir damit eine Gesetzeslücke schließen können, und wir werden auch diesem Gesetzesvorschlag gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie des Bundesrates Todt.)

13.34


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Dr. Reiter. – Bitte.

 


13.34.49

Bundesrätin Dr. Heidelinde Reiter (Grüne, Salzburg): Frau Präsidentin! Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Auch wir werden diesem Gesetz gerne zustimmen, weil damit der Schutz der Grundrechte wesentlich verbessert wird. Die Details dazu wurden schon ausgeführt, und dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Diese Reform wird ihr Ziel vor allem dann erreichen, wenn der Verfassungsgerichtshof die Latte für die Normprüfungsanträge nicht zu hoch hängt. Den Grünen war sehr wich-


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