BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 41

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de auf solche Zeitfenster verständigt haben, sage ich ganz offen, dass es eine alte Sicherheitsdoktrin gegeben hat, die von Rekonstruktionskernen und Planungsleitlinien zwischen sechs und zehn Jahren ausgegangen ist. Das ist eine Sicherheitsdoktrin, die die FPÖ mitbeschlossen hat.

Und der dritte Punkt, damit wir die Dinge auch ganz offen ansprechen: Ich hatte in den letzten Wochen überwiegend Budgetgespräche – auch Strukturgespräche, aber über­wiegend Budgetgespräche –, und wenn mir meine Kommandanten sagen, dass wir bei der Mobilität in der Truppe Engpässe haben, dann ist es eine Kraftanstrengung, wenn wir zweimal à 700 000 € noch zur Not umschichten, um die Mobilität 2014 aufrechtzu­erhalten.

Ich habe im Doppelbudget 2014 und 2015 80 Millionen € Sparvorgabe zu erfüllen, und daher sage ich Ihnen ganz offen eines: Wenn es um die Frage der Reduktion schwerer Waffen geht, ja oder nein, und wenn Sie sagen: Na ja, 16 Millionen €, das ist aber ein überschaubarer Betrag!, dann kann ich, Herr Kollege Krusche, nur antworten: Diesen Luxus kann ich mir schon lange nicht mehr leisten! (Beifall bei der SPÖ sowie des Bun­desrates Zelina.)

10.54


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Die Aktuelle Stunde ist beendet.

10.54.30Einlauf und Zuweisungen

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG beziehungsweise gemäß § 23i Abs. 3 zweiter Satz B-VG nicht dem Wirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsord­nung des Bundesrates, die dem Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlos­sen werden.

Die schriftlichen Mitteilungen haben folgenden Wortlaut:

(Liste der Anfragebeantwortungen: siehe S. 15)

*****

Beschlüsse des Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG nicht dem Mitwirkungs­recht des Bundesrates unterliegen:

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsge­setz 2014) (345 und 434/NR der Beilagen)

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäfts­ordnungsgesetz 1975) geändert wird (719/A, 306/A, 12/A und 440/NR der Beilagen)

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2013 (III-96, III-66 und 381/NR der Beilagen)

*****

Beschluss des Nationalrates, der gemäß Art. 23i Abs. 3 2. Satz B-VG nicht dem Mit­wirkungsrecht des Bundesrates unterliegt:

 


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