können. Laut EU gibt es jedoch zwei verschiedene Möglichkeiten, die erste wäre ein Genehmigungssystem und die zweite ein Registriersystem. Österreich hat sich für ein Registriersystem entschieden. Wenn zum Beispiel Chemikalien mit höherer Konzentration gekauft werden, etwa in der Apotheke, dann muss sich der Käufer registrieren lassen, wofür das Landwirtschaftsministerium zuständig ist. Da die Meldestelle nunmehr zentral im Bundesministerium für Inneres angesiedelt wird, wird auch das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert.
Des Weiteren ist an die Meldestelle zu melden, wenn es zu verdächtigen Transaktionen mit Chemikalien kommt sowie erhebliche Mengen von Chemikalien gestohlen werden. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
13.25
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Herbert. – Bitte.
13.25
Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die gegenständliche Regierungsvorlage dient in erster Linie zur Verhinderung der unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen. Einerseits sollen mit diesem Gesetz Abgabeverbote und Beschränkungen für den Erwerb solcher grundsätzlich dafür notwendiger Mittel und Stoffe erreicht werden, und zum anderen wird eine Kontaktstelle, eine Meldestelle im Bundeskriminalamt eingerichtet, wo eben eine Meldung im Falle von Transaktionen mit Ausgangsstoffen für die Herstellung explosiver Stoffe erfolgt, die bedenklich zu sein scheinen. Zum anderen wäre dort auch das Abhandenkommen oder ein Diebstahl eines solchen Ausgangsstoffes zu melden.
Kollegin Schreyer, ich stimme mit Ihnen überein, man kann natürlich darüber diskutieren, in welchem Ministerium dieses Gesetz angesiedelt werden sollte. Die Alternative ist aber: Wie würde das ausschauen, wenn man die Umweltagenden, die ja teilweise davon ja auch betroffen sind, die man davon aber trennen müsste, einerseits beim Landwirtschaftsministerium belassen und andererseits die quasi kriminalistischen Aufgaben im Rahmen der Terrorbekämpfung beim BMI ansiedeln würde? Ich denke, das, was da rauskommen würde, wäre wohl eher ein Verwirrspiel von Doppelstrukturen.
Somit sehe ich es als pragmatischeren Weg, das bei einem Ministerium anzusiedeln, nämlich in diesem Fall bei jenem Ministerium, das auch über die personellen Ressourcen verfügt und auch – das darf man ja auch nicht vergessen – über jene Organe, die aufgrund ihrer Kenntnisse über diese Ausgangsstoffe und gefährlichen Stoffe über genügend Vorwissen verfügen, um diesen gesetzlichen Auftrag umzusetzen.
Daher werden wir dieser Regierungsvorlage gerne zustimmen und hoffen, dass dieses Gesetz auch tatsächlich erfüllt, was es verspricht, nämlich eine verbesserte Möglichkeit der Terrorbekämpfung, aber auch – und das darf man halt auch nicht vergessen – einen besseren Verbraucherschutz. Jährlich passieren zahlreiche Unfälle, aber es kommt auch zu gefährlichen Situationen durch eben Manipulation mit gefährlichen Stoffen auch im nicht terroristischen Bereich, wodurch auch viele Privatpersonen zu Schaden kommen. Auch für die Abwehr solcher Gefahren und solcher Vorkommnisse ist dieses Gesetz sinnvoll und notwendig. Daher, wie gesagt, unsere Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.28
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Rupprechter. – Bitte, Herr Minister.
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