BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 79

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können. Laut EU gibt es jedoch zwei verschiedene Möglichkeiten, die erste wäre ein Genehmigungssystem und die zweite ein Registriersystem. Österreich hat sich für ein Registriersystem entschieden. Wenn zum Beispiel Chemikalien mit höherer Konzentra­tion gekauft werden, etwa in der Apotheke, dann muss sich der Käufer registrieren lassen, wofür das Landwirtschaftsministerium zuständig ist. Da die Meldestelle nun­mehr zentral im Bundesministerium für Inneres angesiedelt wird, wird auch das Bun­deskriminalamt-Gesetz geändert.

Des Weiteren ist an die Meldestelle zu melden, wenn es zu verdächtigen Transaktio­nen mit Chemikalien kommt sowie erhebliche Mengen von Chemikalien gestohlen wer­den. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

13.25


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Herbert. – Bitte.

 


13.25.30

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die gegenständliche Regierungs­vorlage dient in erster Linie zur Verhinderung der unrechtmäßigen Herstellung von Ex­plosivstoffen. Einerseits sollen mit diesem Gesetz Abgabeverbote und Beschränkun­gen für den Erwerb solcher grundsätzlich dafür notwendiger Mittel und Stoffe erreicht werden, und zum anderen wird eine Kontaktstelle, eine Meldestelle im Bundeskriminal­amt eingerichtet, wo eben eine Meldung im Falle von Transaktionen mit Ausgangs­stoffen für die Herstellung explosiver Stoffe erfolgt, die bedenklich zu sein scheinen. Zum anderen wäre dort auch das Abhandenkommen oder ein Diebstahl eines solchen Ausgangsstoffes zu melden.

Kollegin Schreyer, ich stimme mit Ihnen überein, man kann natürlich darüber diskutie­ren, in welchem Ministerium dieses Gesetz angesiedelt werden sollte. Die Alternative ist aber: Wie würde das ausschauen, wenn man die Umweltagenden, die ja teilweise davon ja auch betroffen sind, die man davon aber trennen müsste, einerseits beim Landwirtschaftsministerium belassen und andererseits die quasi kriminalistischen Aufgaben im Rahmen der Terrorbekämpfung beim BMI ansiedeln würde? Ich denke, das, was da rauskommen würde, wäre wohl eher ein Verwirrspiel von Doppelstruk­turen.

Somit sehe ich es als pragmatischeren Weg, das bei einem Ministerium anzusiedeln, nämlich in diesem Fall bei jenem Ministerium, das auch über die personellen Ressour­cen verfügt und auch – das darf man ja auch nicht vergessen – über jene Organe, die aufgrund ihrer Kenntnisse über diese Ausgangsstoffe und gefährlichen Stoffe über ge­nügend Vorwissen verfügen, um diesen gesetzlichen Auftrag umzusetzen.

Daher werden wir dieser Regierungsvorlage gerne zustimmen und hoffen, dass dieses Gesetz auch tatsächlich erfüllt, was es verspricht, nämlich eine verbesserte Möglichkeit der Terrorbekämpfung, aber auch – und das darf man halt auch nicht vergessen – ei­nen besseren Verbraucherschutz. Jährlich passieren zahlreiche Unfälle, aber es kommt auch zu gefährlichen Situationen durch eben Manipulation mit gefährlichen Stoffen auch im nicht terroristischen Bereich, wodurch auch viele Privatpersonen zu Schaden kommen. Auch für die Abwehr solcher Gefahren und solcher Vorkommnisse ist dieses Gesetz sinnvoll und notwendig. Daher, wie gesagt, unsere Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

13.28


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Rupprechter. – Bitte, Herr Minister.

 


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