BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 78

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Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. Ich erteile es ihr.

 


13.21.16

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Werte KollegInnen und Gäste hier und zu Hause! Mit diesem Ge­setz wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die zur Terrorismusprävention, die natürlich immens wichtig ist, den Handel mit Ausgangsstoffen für Sprengstoffe reglementiert. – So weit, so gut. Ich möchte jetzt gar nicht darauf eingehen, dass die Sinnhaftigkeit des grundsätzlichen Ansatzes dieser EU-Verordnung von vielen Experten generell bezwei­felt wird.

Der Grund dafür, warum die Grünen hier ihre Zustimmung nicht geben, ist der, dass wir finden, dass die Umsetzung dieser Verordnung eine Sicherheitsfrage ist, denn es geht dabei rein um die Verhinderung von Terrorismus. Daher gehört das komplett im Innen­ministerium und nicht im Landwirtschaftsministerium angesiedelt.

Das finden übrigens nicht nur die Grünen, sondern auch das Land Niederösterreich schreibt das so in seiner Stellungnahme. Im Innenministerium wird jetzt nur eine Mel­destelle eingerichtet. Das ist die nationale Kontaktstelle, wo verdächtige Transaktionen von den Händlern direkt gemeldet werden können.

Die Aufgabenverteilung ist jetzt aber so, dass dies eben immer im Landwirtschaftsmi­nisterium angesiedelt ist und dass die Kontrollaufgaben den Chemikalieninspektoraten der Länder umgehängt werden, die jetzt diese Kontrollaufgaben eben komplett allein über­nehmen müssen.

Das bedeutet einerseits einen Mehraufwand für die Chemikalieninspektorate, anderer­seits ist es auch eine Kompetenzfrage. Das Land Tirol schreibt in seiner Stellungnah­me, dass die Chemikalieninspektoren dafür gar nicht ausreichend qualifiziert sind. Es hat hier einfach eine sehr unzweckmäßige Zuweisung der Materien gegeben. Die oh­nehin bereits überlasteten Chemikalieninspektoren der Bundesländer werden mit Auf­gaben der Sicherheitsverwaltungen zur Terrorismusprävention noch zusätzlich belas­tet. Daher erfolgt hier unsere Ablehnung. (Beifall bei den Grünen.)

13.23


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Wilhelm. Ich erteile es ihm.

 


13.23.32

Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Werte Präsidentin! Werter Minister! Geschätzte Kolleginnen und geschätzte Kollegen! Eine große Anzahl von Chemikalien wird in Gewerbe, Haushalt und Industrie verwendet, und da gibt es natürlich nichts zu beanstanden.

Probleme zeigen sich jedoch dann, wenn einige Chemikalien in Verbindung mit ande­ren Stoffen von Personen, die eine kriminelle Absicht haben, selbst hergestellt werden können. Oft reicht eine kleine Menge von verschiedenen Chemikalien schon aus, um Explosivstoffe herzustellen. Jetzt werden Ausgangsstoffe verboten, mit denen Privat­personen Explosivstoffe herstellen können, wie zum Beispiel Nitromethan, Salpeter­säure, Kaliumchlorat, um nur einige zu nennen. Weiters wird die Meldepflicht für Che­mikalien wie Hexamin, Schwefelsäure, Aceton und verschiedene mehr eingeführt.

Durch diese Verordnung der EU wird nun ein Verbot erwirkt, wonach ab einer ge­wissen Konzentration diese Stoffe von Privatpersonen nicht mehr erworben werden


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