Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Ich danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. Ich erteile es ihr.
13.21
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte KollegInnen und Gäste hier und zu Hause! Mit diesem Gesetz wird eine EU-Verordnung umgesetzt, die zur Terrorismusprävention, die natürlich immens wichtig ist, den Handel mit Ausgangsstoffen für Sprengstoffe reglementiert. – So weit, so gut. Ich möchte jetzt gar nicht darauf eingehen, dass die Sinnhaftigkeit des grundsätzlichen Ansatzes dieser EU-Verordnung von vielen Experten generell bezweifelt wird.
Der Grund dafür, warum die Grünen hier ihre Zustimmung nicht geben, ist der, dass wir finden, dass die Umsetzung dieser Verordnung eine Sicherheitsfrage ist, denn es geht dabei rein um die Verhinderung von Terrorismus. Daher gehört das komplett im Innenministerium und nicht im Landwirtschaftsministerium angesiedelt.
Das finden übrigens nicht nur die Grünen, sondern auch das Land Niederösterreich schreibt das so in seiner Stellungnahme. Im Innenministerium wird jetzt nur eine Meldestelle eingerichtet. Das ist die nationale Kontaktstelle, wo verdächtige Transaktionen von den Händlern direkt gemeldet werden können.
Die Aufgabenverteilung ist jetzt aber so, dass dies eben immer im Landwirtschaftsministerium angesiedelt ist und dass die Kontrollaufgaben den Chemikalieninspektoraten der Länder umgehängt werden, die jetzt diese Kontrollaufgaben eben komplett allein übernehmen müssen.
Das bedeutet einerseits einen Mehraufwand für die Chemikalieninspektorate, andererseits ist es auch eine Kompetenzfrage. Das Land Tirol schreibt in seiner Stellungnahme, dass die Chemikalieninspektoren dafür gar nicht ausreichend qualifiziert sind. Es hat hier einfach eine sehr unzweckmäßige Zuweisung der Materien gegeben. Die ohnehin bereits überlasteten Chemikalieninspektoren der Bundesländer werden mit Aufgaben der Sicherheitsverwaltungen zur Terrorismusprävention noch zusätzlich belastet. Daher erfolgt hier unsere Ablehnung. (Beifall bei den Grünen.)
13.23
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Wilhelm. Ich erteile es ihm.
13.23
Bundesrat Richard Wilhelm (SPÖ, Steiermark): Werte Präsidentin! Werter Minister! Geschätzte Kolleginnen und geschätzte Kollegen! Eine große Anzahl von Chemikalien wird in Gewerbe, Haushalt und Industrie verwendet, und da gibt es natürlich nichts zu beanstanden.
Probleme zeigen sich jedoch dann, wenn einige Chemikalien in Verbindung mit anderen Stoffen von Personen, die eine kriminelle Absicht haben, selbst hergestellt werden können. Oft reicht eine kleine Menge von verschiedenen Chemikalien schon aus, um Explosivstoffe herzustellen. Jetzt werden Ausgangsstoffe verboten, mit denen Privatpersonen Explosivstoffe herstellen können, wie zum Beispiel Nitromethan, Salpetersäure, Kaliumchlorat, um nur einige zu nennen. Weiters wird die Meldepflicht für Chemikalien wie Hexamin, Schwefelsäure, Aceton und verschiedene mehr eingeführt.
Durch diese Verordnung der EU wird nun ein Verbot erwirkt, wonach ab einer gewissen Konzentration diese Stoffe von Privatpersonen nicht mehr erworben werden
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