13.28
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Hohes Haus! In aller Kürze. Der Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember, der hier diskutiert wird, betrifft das Bundesgesetz, mit dem sowohl das Chemikaliengesetz als auch das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert werden. Sie haben das ja in der Debatte schon dargelegt.
Der Ausgangspunkt ist die EU-Verordnung Nr. 98/2013 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, um das Ziel zu erreichen, dass der Verkauf solcher Chemikalien, mit denen Explosivstoffe hergestellt werden können, möglichst eingeschränkt wird, mit dem Ziel, solche Straftaten zu verhindern.
Die Methode bei der Umsetzung der EU-Verordnung gibt einen gewissen Spielraum vor. Wir haben uns bewusst darauf geeinigt, in den Mittelpunkt ein Registrierungssystem mit einer Meldepflicht zu stellen, vor allem für drei gebräuchliche Chemikalien, wie zum Beispiel Wasserstoffperoxid ab einer gewissen Konzentration. Das Wasserstoffperoxid ist zum Beispiel für die Herstellung von Bleichmitteln durchaus handelsüblich.
Es ist selbstverständlich, Frau Bundesrätin, sicherlich auch weiterhin so, dass die sicherheitspolizeilichen Befugnisse bei den Sicherheitsbehörden liegen. Das wurde in der Debatte im Innenausschuss auch klargestellt, dass nicht dem Umweltressort sicherheitspolizeiliche Befugnisse übertragen werden. Das ist sicherlich sinnvoll.
Da, wie vorhin bereits gesagt wurde, die fachliche Expertise über die Chemikalien in meinem Ressort selbstverständlich vorhanden ist, macht diese Kompetenzaufteilung durchaus Sinn und dient auch der Entlastung der Sicherheitsbehörden und ihrer Ausrichtung auf die Kernthemen, die im Innenressort konzentriert sind. Das ist selbstverständlich richtig und sinnvoll. In diesem Sinne darf ich Sie ersuchen, diesem Beschluss Ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.31
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafvollzugsgesetz, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz, das Bewährungshilfegesetz, das Exekutivdienst- und Anerkennungszeichengesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Strafvollzugsreorganisationsgesetz 2014) (347 d.B. und 396 d.B. sowie 9303/BR d.B.)
9. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 geändert werden (348 d.B. und 397 d.B. sowie 9304/BR d.B.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite