BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 82

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keiten dafür einsetzt, gute Voraussetzungen zu schaffen. Sie selbst haben es auch in der letzten Nationalratsdebatte angesprochen und so ausgedrückt: Wir haben sehr gro­ße Unterschiede bei der Qualität unserer Anstalten und wir müssen einfach wirklich erreichen, dass wir am Ende dieser großangelegten Reform flächendeckend jenes Höchstmaß an Qualität haben, das wir auch wirklich haben wollen und das unser Strafvollzug insgesamt verdient. Sie haben als Positivbeispiel die Justizanstalt Sonn­berg mit der dort verwirklichten Vollbeschäftigung angesprochen. – Dem können wir nur zustimmen.

Ich glaube ebenso, dass die nötigen Reformen nicht in einer Art Hauruck-Aktion und mit ein paar Federstrichen umsetzbar sein werden. Ziel muss es aber sein, mittelfristig zu einer flächendeckend gleichwertigen Qualität in den einzelnen Anstalten zu kom­men, und zwar nicht nur deshalb, weil wir einer internationalen Verpflichtung nachkom­men müssen, sondern auch deswegen, weil es nicht eine Frage von Glück oder Un­glück sein soll, in welcher Justizanstalt jemand, der eine Haftstrafe absitzen muss, diese antreten muss.

Ihre Entscheidung, die Tätigkeit der Vollzugsdirektion und damit die Verantwortung für den Strafvollzug im Ministerium haben zu wollen, halte ich für einen wichtigen Schritt, um kurze Entscheidungswege zu schaffen und straffere Strukturen zu ermöglichen.

Bei den jetzt auch im Tagesordnungspunkt mitdiskutierten Bereichen, bei den Ände­rungen des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung 1975 werden durch den vorliegenden Entwurf materiell-rechtliche Bestimmungen des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes umgesetzt. Im Besonderen geht es um die Tatbe­stände der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Kriegsverbrechen. Zudem sollen auch das Zweite Protokoll zur Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten, das Übereinkommen zum Schutz aller Menschen vor dem Verschwindenlassen und dementsprechend weitere Tatbestände in das Straf­gesetzbuch eingefügt werden.

Ein weiterer Punkt, den wir jetzt diskutieren – und es freut mich, dass wir das nach der Diskussion einstimmig beschließen werden –, befasst sich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Europäische Schutzanordnung in österreichisches Recht. Wir setzen hier einen weiteren Schritt zur Verbesserung des Opferschutzes. Dieser Punkt der Tagesordnung beschäftigt sich auch mit einer wesentlichen Verbesserung im Opfer­schutz. Diese Richtlinie verfolgt nämlich das Ziel, dass Schutzmaßnahmen zum Schutz von Opfern vor gegen sie gerichtete strafbare Handlungen, wie Betretungs-, Kontakt- oder Näherungsverbote, in Zukunft auch in einem anderen Mitgliedstaat wirken sollen als in jenem, wo sie erlassen wurden.

Der Schutz soll ein potenzielles Opfer, das seinen Wohnsitz oder Aufenthalt in einen anderen EU-Mitgliedstaat verlegt, dorthin begleiten, ohne ein solches Betretungs-, Nä­herungs- oder Kontaktverbot neuerlich vor Ort beantragen zu müssen. Dieser begleitet die Person sozusagen mit. Wir halten das einfach für eine wesentliche Verbesserung.

Wir werden deshalb allen drei Tagesordnungspunkten unsere Unterstützung geben und diesen auch zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.38


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Her­bert. Ich erteile ihm dieses.

 


13.38.30

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Da mein Vorredner sehr ausführlich die Inhalte der drei hier in Rede stehenden Regierungsvorlagen erläutert hat, erspare


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