ich es mir, auf den Inhalt noch einmal einzugehen. Auch wir werden diesen drei Regierungsvorlagen unsere Zustimmung geben.
Erlauben Sie mir noch eine Bemerkung zur Auflösung der Vollzugsdirektion und zur Schaffung der neuen Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen. Ich habe hier eine große Genugtuung, dass dieser, wie ich meine, gute organisatorische Schritt von Ihnen, Herr Bundesminister, gesetzt wurde, weil es in der Vergangenheit, insbesondere auch von der Personalvertretung, immer wieder Kritik an der Vollzugsdirektion gab, die oftmals als Staat im Staat gesehen wurde. Ihr Wirken im Bereich des Strafvollzuges, einerseits in der praktischen Ausgestaltung von rechtlichen Vorgaben und andererseits in der Festsetzung der Schritte, die in ihrem Ermessensspielraum gelegen sind, hat doch eine, sagen wir, nachdenkliche Stimmung bei einigen hinterlassen.
Besonders erwähnen möchte ich den Vorfall in Stein, wo es angeblich auf behördliches Verschulden hin zu einer Vernachlässigung eines Gefangenen gekommen ist. Dieser Fall ist geradezu symptomatisch für diese Vollzugsdirektion. Der Überbringer der Nachricht, dass hier ein dringender Handlungsbedarf der Behörde besteht, wird suspendiert, und es erfolgt eine disziplinäre Ahndung, während die eigentlichen Verantwortungsträger, nämlich die Mitglieder der Vollzugsdirektion, die schon Monate zuvor aufgrund medizinischer Expertisen über den Zustand dieses Angehaltenen Bescheid gewusst haben, kommen völlig ungeschoren davon. – So agiert die Vollzugsdirektion. Das war nur ein exemplarischer Punkt, aber es gibt derlei viele, an denen man aus Personalvertretungssicht den Hebel ansetzen könnte, um zu sagen, da gibt es noch viele Ungereimtheiten.
So gesehen erwarte beziehungsweise erhoffe ich mir, dass diese neue Generaldirektion ihre Sache besser machen wird. Ich bin sogar davon überzeugt, dass sie es besser machen wird, denn viel schlechter als die ehemalige Vollzugsdirektion kann man die Anhaltung von und den Umgang mit Häftlingen nicht organisieren – weder inhaltlich noch politisch gesehen. So gesehen freut es mich, dass es hier einen neuen Weg gibt.
Ich entnehme den Unterlagen, die neue Generaldirektion in Ihrem Ressort, Herr Justizminister Brandstetter, soll ja ähnlich gelagert sein wie jene im Innenministerium. Wenn dem so ist, dann sehe ich das sehr positiv. Ich darf hier auch meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass sich mit der Schaffung der neuen Generaldirektion auch das Verhältnis der Bediensteten zum Ressort, aber auch das Verhältnis der Personalvertretung zum Ressort wohl um einiges bessern wird. In diesem Sinne werden wir dieser Regierungsvorlage gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Bundesräten der SPÖ.)
13.42
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich der Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte.
13.42
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mir bleibt nach diesen beiden Redebeiträgen eigentlich nur noch, mich sehr herzlich zu bedanken, auch für die Unterstützung, die ich für dieses wirklich große Projekt spüre, das, wie ich immer gesagt habe, von unserem Ressort alleine nicht bewerkstelligt werden kann.
Wir haben jetzt die Chance, mit dieser Unterstützung, die man auch in der Öffentlichkeit spürt, den Strafvollzug in Österreich wirklich mehr oder weniger flächendeckend auf jenes Niveau zu bringen, auf das er gehört – und zwar lückenlos. Man darf nicht vergessen: Österreich ist das einzige europäische Land, das schon im Jahr 1964 die EMRK zur Gänze in den Verfassungsrang übernommen hat. Wir haben da natürlich ge-
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