In einem Punkt muss ich selbstverständlich konzedieren, dass man in Zukunft nachdenken muss. Ich habe auch immer gesagt, dass wir – letztlich auch aus juristischen Gründen – an der Obergrenze sind, denn eine Gebühr ist eine Gebühr. Das darf nicht zu einer Steuer entarten, denn das wäre Etikettenschwindel. Eine Gebühr braucht grundsätzlich eine Adäquanz von Leistung und Gegenleistung. Daher ist mir auch klar, dass wir da aufpassen müssen, dass wir mit unseren Gebühren keine Grenze überschreiten, was uns letztlich den Vorwurf eintragen könnte, dass das eigentlich schon eine versteckte Steuer und keine Gebühr ist.
Da muss man so ehrlich sein und, falls man die Finanzierung eben nicht anders bewerkstelligen kann, sagen, dass man es halt aus dem Budget finanzieren muss, so wie in den Ländern, die gerade erwähnt wurden, mit einem so geringen Kostendeckungsbeitrag oder so geringen Gerichtsgebühren von rund 20 Prozent. Dort wird der Rest der Justizaufgaben aus dem Budget finanziert – nicht so wie bei uns.
Ich glaube, dass das System, dass man hier wirklich versucht, eine entsprechende Kostendeckung zu erreichen, im Grunde ein sehr gutes ist. Aber bei den Gebühren selbst müssen wir darauf achten, dass wir nicht in Bereiche vorstoßen, die letztlich nicht mehr vertretbar sind. Ganz besonders wichtig ist – da gebe ich dem Herrn Bundesrat Schreuder absolut recht –, dass wir speziell dafür sorgen müssen, dass es für die Schwachen Erleichterungen gibt. – Keine Frage! (Beifall des Bundesrates Schreuder.) – Das ist für mich keine Frage.
Das Recht ist den Schwächsten verpflichtet – die brauchen es auch am meisten –, und daher ist es ganz wichtig, dass wir gerade in diesem Bereich – ich habe eine große Freude empfunden, als es möglich war, das letztlich auch budgetär zu bewältigen – Erleichterungen schaffen, und zwar nicht nur für die Minderjährigen, nicht nur im Bereich der Wahrnehmung von Besuchsrechten und sonstigen familienrechtlichen Angelegenheiten, nein, auch im Bereich der Sachwalterschaft. Auch dort brauchen wir Erleichterungen. Das heißt, wir müssen nicht nur für die ganz Jungen, sondern auch für die Älteren etwas tun. Der Bereich der Sachwalterschaft wird uns in der nächsten Zeit verstärkt beschäftigen. Es braucht einiges an Änderungen, um die Verhältnisse für die Betroffenen zu verbessern.
So gesehen möchte ich am Ende nur noch ein Versprechen abgeben, was diese Gebühren und diese Entlastungen, die wir jetzt mithilfe des Finanzressorts ermöglichen konnten, betrifft: Das ist für mich nicht das Ende der Fahnenstange. Nein! Mir ist bewusst, dass wir auch weiter daran denken müssen, die Gebührenstruktur zu verbessern – selbstverständlich auch zugunsten der Schwächeren. Dieser Prozess muss weitergehen. Es werden aber auch die Aufgabenstellungen innerhalb der Justiz weiterhin durchaus größer werden. Auch das muss man sehen.
Ich denke, dass wir insgesamt auf einem guten Weg sind, aber die Reformen – auch im Bereich der Verwaltungsvereinfachung, Stichwort Zusammenlegung, Eintragungsgebühr, Grunderwerbsteuer – müssen weitergeführt werden. Ich sehe hier wirklich noch Potenzial für weitere Verbesserungen. So gesehen sind wir alle im Haus der Meinung, dass wir da erst am Anfang sind. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Dörfler.)
14.05
Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um
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