BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 90

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ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenom­men.

14.05.2812. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz, das GmbH-Ge­setz, das Genossenschaftsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das SE-Gesetz, das Vereinsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geän­dert werden (Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 – RÄG 2014) (367 d.B. und 400 d.B. sowie 9307/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Schennach. Bitte um den Bericht.

 


14.05.44

Berichterstatter Stefan Schennach: Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014, mit dem unter anderem das Un­ternehmensgesetzbuch, das Aktien-, das GmbH-, das Genossenschafts-, Vereins- und Einkommensteuergesetz geändert werden.

Der Text liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich komme daher gleich zur Antrags­stellung:

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage vom 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalra­tes keinen Einspruch zu erheben.

 


Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ing. Pum. Ich erteile ihm dieses.

 


14.06.26

Bundesrat Ing. Andreas Pum (ÖVP, Niederösterreich): Geschätzte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates! Meine Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Die Eingriffe in die und letztlich Änderungen der Finanzgebarung stellen natürlich immer wieder besondere Herausforderungen dar. Ich glaube, dass gerade das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz im Wesentlichen eine klare Zielsetzung hat, nämlich zum einen Verwaltungsvereinfachung, zum anderen die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und nicht zuletzt auch die Deregulierung des Steu­ersystems.

Das alles ist natürlich durch Ziele festgelegt. Es geht immer wieder um den internatio­nalen Vergleich, der an vorderster Stelle steht – nicht zuletzt die Vergleichbarkeit von Jahres- und Konzernabschlüssen. Es geht aber auch um die Erhöhung der Corporate Social Responsibility oder, einfach gesagt, um die Verantwortung gegenüber Genera­tionen, um die soziale Moral, die von Unternehmen international natürlich immer wieder eingefordert wird und auch notwendig ist. Es geht um die Entlastung von Unterneh­men, um die Annäherung an die Steuerbilanz und nicht zuletzt auch um die Verbesse­rung der Aussagekraft der Abschlüsse.

Ich möchte meinen Schwerpunkt im Speziellen auf einen Bereich, der davon betroffen ist, legen, nämlich auf die Klein- und Mittelunternehmen, die natürlich einen wesentli­chen Platz in der Wirtschaft einnehmen und die – wie ich behaupte – das Rückgrat unserer Wirtschaft darstellen. Sie sollen vor allem durch die Vollharmonisierung der Angaben profitieren. Anstelle des bisher gewählten Top-down-Ansatzes mit Anhangbe­stimmungen für große Unternehmen und partiellen Ausnahmen für Mittel- und Klein-


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