BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 91

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unternehmen werden nun die Anhangangaben nach einem Bottom-up-Ansatz kodifi­ziert, sodass die Ausgangspunkte für die Regelung der Unternehmen nun neu festge­legt sind. Das heißt im Klartext, dass diese 24 Anhänge nunmehr auf 14 reduziert wer­den.

Auch eine Erhöhung der Schwellenwerte bringt natürlich vor allem für kleinere Unter­nehmen und kleinere Gruppen eine Erleichterung.

Schließlich wird dieser Entwurf auch Erleichterungen für Kleinstunternehmen bringen, da es zu einer Entschärfung des Verfahrens zur Erlassung von Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung der Rechnungsunterlagen kommt.

Es gibt viele Bereiche, die davon auch betroffen sind und jetzt im Detail nicht erläutert werden können, weil es die Zeit nicht erlaubt, aber ich glaube, dass diese Änderungen sehr positiv zu bewerten sind, und daher erhalten sie auch meine volle Unterstüt­zung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesrätin Schreyer.)

14.09


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Fetik. – Bitte.

 


14.10.01

Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der gegenständlichen Gesetzesvorlage wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Ich bin da völlig der Meinung meines Vorredners, dass ein ganz wesentliches Ziel die Vollharmonisie­rung der Angaben für kleine Unternehmen darstellt – vor allem hinsichtlich Vereinfa­chung und Reduktion von Aufgaben.

Weiters ist eben die bessere Vergleichbarkeit auf internationaler Ebene unerlässlich.

Die vorgesehene erhöhte Berichtspflicht über Zahlungen an staatliche Stellen trifft nur sehr große Unternehmen, die in wenigen Sektoren tätig sind, ist aber ein wesentlicher Beitrag für mehr Transparenz und daher zu unterstützen.

Über diese EU-rechtlichen Anpassungen hinaus werden auch Modernisierungen ein­zelner Vorschriften des Bilanzrechts vorgeschlagen, weil dieses seit 1990 nicht mehr umfassend reformiert worden ist, aber die Aussagekraft und internationale Vergleich­barkeit von Jahresabschlüssen zu verbessern ist. Dabei sind viele Vorschläge einer Expertengruppe unter Einbeziehung der interessierten Kreise eingeflossen.

Im UGB-Bereich sind die Arbeiten, die mit dem Rechnungslegungs-Änderungsge­setz 2010 begonnen wurden, somit abgeschlossen. Wünschenswert wäre aber die Prüfung, ob die Bewertung in der Unternehmensbilanz mit irgendwelchen Konsequen­zen auch für das Steuerrecht anerkannt werden könnte.

Ich möchte im Namen der SPÖ-Fraktion anmerken, dass wir diesem Antrag zustimmen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.11


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Pisec. Ich erteile es ihm.

 


14.12.10

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Für den Fall, dass es um Klein- und Mittelbetriebe geht, sind wir immer dafür – das ist keine Frage –, deswe­gen ist der Ausgangspunkt des Gesetzes sicherlich ein guter, aber es geht uns nicht weit genug. Ich möchte kurz erklären, warum. Die Schwellenwerte, um wirtschaftsprü-


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