fungspflichtig zu sein, werden um ein paar wenige Prozentpunkte hinaufgesetzt – die Bilanzsumme von 4,84 Millionen € auf 5 Millionen € und die Umsatzerlöse von 9,6 Millionen auf 10 Millionen €.
Eine Wirtschaftsprüfung kostet bekanntlich Geld, und Familienunternehmen brauchen das nicht unbedingt, weil sie das eigene Unternehmen eigentlich sehr gut kennen. Diese Schwellenwerterhöhung müsste eigentlich viel höher sein, weil dieser alte Schwellenwert, der jetzt erhöht wird, noch aus der Schilling-Zeit stammt und schon lange nicht nachjustiert worden ist – so ungefähr wie die kalte Progression in Österreich. Es wäre vielleicht ein Ansatzpunkt, das viel höher anzusetzen.
Und der dritte Punkt – das darf ich erwähnen – ist die Beschäftigtenanzahl. Man muss ja von den drei Kriterien zwei erfüllen, damit man wirtschaftsprüfungspflichtig ist und die Genehmigung erhält. Die Beschäftigtenanzahl ist mit 50 festgelegt. Also wenn man von den drei Kriterien zwei erfüllt, hat man die Pflicht. Es gibt aber viele Familienunternehmen, die höchstens eine Beschäftigtenzahl von zwei, drei oder fünf, sechs Personen haben und wirtschaftsprüfungspflichtig sind, weil die Umsatz- und die Bilanzsumme so hoch sind. Und das – meine ich – ist nicht notwendig.
Man sollte darüber nachdenken, ob man das dritte Kriterium einzieht und dass man, falls es weniger als fünf – oder sagen wir einmal zehn – Mitarbeiter sind, trotzdem nicht wirtschaftsprüfungspflichtig sein muss, weil es in einem Familienunternehmen eben nicht notwendig ist und weil das Geschäft eh das gleiche ist. Falls sich der Umsatz oder die Bilanzsumme bei geringer Beschäftigungszahl erhöhen, wäre das meiner Meinung nach nicht notwendig.
Damit erspart man Familienunternehmen viel Geld und auch Steuerberater, die eh genug zu tun haben und nicht unbedingt die Wirtschaftsprüfungspflicht bei diesen Familienunternehmen übernehmen wollen. Das ist meine Ansicht dazu.
Was die Klein- und Mittelbetriebe betrifft, würde es uns noch ein Anliegen sein, dass Einzelunternehmen die Wahlmöglichkeit bekommen, entweder in die Körperschaftsverrechnung zu gehen oder in der Einkommensteuer zu verbleiben. Bei der Einkommensteuer liegt der Spitzensatz bekanntlich bei 50 Prozent und bei der KÖSt für den Fall, dass man den Gewinn entnimmt, liegt er bei 43,75 Prozent. Das ist doch eine Ungerechtigkeit gegenüber den Einzelunternehmen. Deswegen sollte man eine Wahlmöglichkeit haben, entweder dieses Modell zu nutzen oder jenes. Das haben wir auch als Antrag in der Wirtschaftskammer eingebracht und das wurde auch – das darf ich sagen – gemeinsam mit dem Wirtschaftsbund beschlossen.
Ein weiterer Punkt – vielleicht ganz zum Ende noch – ist dieser Mindest-SVA-Beitrag von in etwa 2 270 € und die Mindest-KÖSt von 1 070 €, die ein Unternehmen auf jeden Fall zu bezahlen hat, auch wenn es null Umsatz macht – definitiv null. Dass die Belastung am Anfang schon viel zu hoch ist, ist mit ein Grund dafür, dass es in Österreich so wenig Neugründungen gibt.
Das gilt es zu bedenken, das wäre eine Verbesserung für Klein- und Mittelbetriebe, die wir uns als Ergänzung zu diesem Gesetz wünschen würden. Nichtsdestotrotz ist es ein gutes Gesetz, aber man könnte sicherlich weiter gehen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Bundesräte Grimling und Zelina.)
14.15
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
14.15
Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Ja, ich denke auch, dass dieses Gesetzes-
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