BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 93

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vorhaben natürlich ein richtiger Schritt in die richtige Richtung ist und wirklich nur Er­leichterungen in einem Ausmaß, das eben jetzt möglich war, bringt. Das Sympathische an diesem Gesetz ist meiner Meinung nach, dass es auch ein Gesetz für die Kleinen, in diesem Fall für die kleinsten unserer Unternehmen, ist.

Ich habe mir unsere Berechnungen noch einmal ausgedruckt. Laut unseren Berech­nungen werden von diesen Erleichterungen zirka 115 000 Kleinstunternehmen in Ös­terreich profitieren und die Entlastung wird hochgerechnet rund 10 Millionen € ausma­chen; also das ist schon – glaube ich – ein nennenswerter Betrag, den wir hier als Er­leichterung schaffen können.

Ich möchte darüber hinaus nicht unerwähnt lassen, dass wir auch im Bereich dieser Zwangsstrafverfügungen für den Fall einer verspäteten Abgabe der Bilanz am Firmen­gericht ganz bewusst eine Erleichterung für diese Kleinunternehmen schaffen wollten. Momentan ist es immer noch so, dass eine – wenn auch nur um wenige Tage – ver­spätete Abgabe der Bilanz dazu führt, dass eine Strafe von 700 € gegen die Gesell­schaft und gegen den Geschäftsführer verhängt wird. Wir glauben, das muss bei den Kleinstunternehmen wirklich nicht sein. Wir haben also diese Strafen jetzt entspre­chend reduziert und vor allem auch Möglichkeiten einer Stundung und einer Teilzah­lung geschaffen. Ich glaube, auch das ist ein gutes Beispiel dafür, dass diese Erleich­terungen und Entlastungen den Kleinstunternehmen zugutekommen sollen.

Die Anregungen des Herrn Bundesrates Pisec müsste man genau genommen – sie sind durchaus diskussionswürdig – an den Herrn Finanzminister weiterreichen, denn speziell Ihre steuerrechtlichen Anregungen fallen in sein Ressort, dafür wäre ich nicht zuständig. So erfreulich diese Neuerungen auch wären, das müsste man mit ihm dis­kutieren. Heute wird die Möglichkeit dazu aber nicht bestehen, denn ich werde Kol­legen Schelling heute nämlich vertreten. Jetzt könnte man natürlich sagen, dass das eine Chance ist und wir uns heute auf wesentliche Ihrer steuerrechtlichen Forderungen einigen könnten, aber das traue ich mich dann doch nicht. (Allgemeine Heiterkeit.) – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie der Bundesräte Pisec und Zelina.)

14.18


Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist geschlos­sen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmeneinhelligkeit, der Antrag ist somit angenom­men.

14.18.3813. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird (Urheberrechtsgesetz-No­velle 2014 – UrhG-Nov 2014) (368 d.B. und 401 d.B. sowie 9308/BR d.B.)

 


Präsidentin Ana Blatnik: Wir gelangen nun zum 13. Tagesordnungspunkt.

Berichterstatter ist Herr Bundesrat Stadler. Bitte um den Bericht.

 


14.18.53

Berichterstatter Werner Stadler: Frau Präsidentin! Herr Minister! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Der Bericht des Justizausschusses betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz geändert wird, liegt Ihnen schriftlich vor.

 


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