Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Präsidentin Ana Blatnik: Danke für den Bericht.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Jenewein. Ich erteile es ihm.
14.19
Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (FPÖ, Wien): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wie wir schon vom Berichterstatter gehört haben, geht es darum, Vervielfältigungsrechte und Zurverfügungstellungsrechte an verwaisten Werken – also jenen Werken, welchen man derzeit keinen Urheber zuweisen kann – öffentlich zugänglichen Einrichtungen sowie öffentlich-rechtlichen Rundfunkunternehmen zur Verfügung zu stellen.
Damit haben wir ein bisschen ein Problem, und zwar weniger mit dem Gesetz an sich, das ja auf einer EU-Richtlinie beruht – prinzipiell ist es ja gut, Werke, deren Urheberrechtsgeber man nicht kennt, wieder der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen –, sondern damit, dass es eine Beschränkung auf den öffentlich-rechtlichen Raum, sprich auf öffentlich-rechtliche Rundfunkeinrichtungen gibt. Wir haben in Österreich Gott sei Dank mittlerweile – wir waren damit eines der letzten Länder in Europa – kein Rundfunkmonopol mehr. Gott sei Dank gibt es in diesem Land eben auch private Anbieter, Gott sei Dank gibt es in diesem Land auch sehr qualitätvolle Anbieter, und wir sehen eine krasse Disharmonie, auch auf dem öffentlichen Markt, zwischen öffentlich-rechtlich und privatrechtlich.
Das ist der Grund, warum wir diesem Gesetz in dieser Form nicht zustimmen werden.
Die genaue Begründung, warum wir mit dem öffentlich-rechtlichen Unternehmer, der ja da betroffen ist, ein Problem haben, werden wir unter einem der nächsten Tagesordnungspunkte zu erörtern haben, denn wir haben ja heute noch den ORF-Bericht 2013 auf dem Programm, zu dem ich ebenfalls als Redner gemeldet bin. Ich freue mich schon auf diese Auseinandersetzung auch über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
14.21
Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile es ihm.
14.21
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ein herzliches Grüß Gott auch den ZuseherInnen an den Bildschirmen zu Hause! Kollege Jenewein hat völlig richtig ausgeführt, dass wir hier eine EU-Richtlinie umsetzen. Das geht aber sozusagen Hand in Hand – denn das österreichische Urheberrecht ist natürlich auch in die Jahre gekommen – mit einer Klärung hin zu einem modernen Urheberrecht, die durch diese Gesetzesänderung betreffend die verwaisten Werke ebenfalls erfolgt.
Dazu vielleicht auch die Definition, was ein „verwaistes Werk“ bedeutet: Ein verwaistes Werk ist ein Werk, dessen Rechtsinhaber auch durch eine sorgfältige Suche nicht festgestellt oder ausfindig gemacht werden konnte. – Das klingt kryptisch, bringt aber doch auch eine Vereinfachung, was die rechtliche Situation bei diesen verwaisten Beständen betrifft.
Deshalb sollten mit Rechtsgültigkeit dieses Gesetzes alle öffentlichen Einrichtungen wie Bibliotheken, Museen und Archive die Möglichkeit haben, solche verwaisten Werke dann auch in der Öffentlichkeit präsentieren zu können. Das gilt auch für das Internet.
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