BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 95

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Natürlich gilt diese Rechtslage auch für den öffentlich-rechtlichen Bereich. Lieber Kolle­ge Jenewein, ich hätte schon gerne gewusst, was, gerade auf diesen Punkt bezogen, was die öffentlich-rechtliche Situation anbelangt, dein Kritik- und Ansatzpunkt ist. Dass das mit dem ORF-Bericht verquickt wird, kann ich verstehen, da gibt es ja durchaus Animositäten. – Aber lassen wir das einmal beiseite!

Es muss nach dieser EU-Richtlinie natürlich von diesem sogenannten verwaisten Werk auch der Urheber gesucht werden, und das mit entsprechender Nachhaltigkeit und ent­sprechender Gültigkeit. Wenn er ausfindig gemacht wird, dann muss das in einer eu­ropaweiten Datenbank dieser verwaisten Werke abgespeichert werden. Dadurch ist auch gewährleistet, dass das im EU-Raum einheitlich geregelt wird.

Wenn sich dann wider Erwarten doch so ein Urheberrechtsinhaber meldet, kann er – und das ist auch wichtig – über die Datenbank seinen Status geltend machen und das auch entsprechend abändern.

Es gab dazu auch schon höchstgerichtliche Entscheidungen, aber auch solche des EuGH, weil es in Bezug auf diese Vergütungsansprüche, glaube ich, noch gewisse Un­wägbarkeiten gibt. Aber ich glaube, Herr Minister, man ist auf gutem Weg, dies zu lösen, damit die Urheber schlussendlich dann zu „ihrem Geld“ – unter Anführungszei­chen – kommen. Es war, auch ohne dass man das jetzt regeln konnte, diese EU-Richt­linie umzusetzen, weil wir, glaube ich, damit unbedingt auch noch innerhalb der Frist sein wollten. Das ist auch ein entscheidender Punkt.

Wir sind also der Auffassung, dass mit dem vorliegenden Gesetz ein weiter Raum für die Nutzung von Kulturgütern verschiedenster Art – wie Bücher, Fotos und vor allem auch Musik – möglich ist und das im Rahmen der EU möglich und geregelt ist und so­mit auch ein moderner Zugang zum europäischen Kulturgut für alle gewährleistet ist. Wir stimmen deshalb auch gerne zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.24


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Fetik. Ich erteile ihr dieses.

 


14.25.01

Bundesrätin Ilse Fetik (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es wieder „nur“ – unter Anführungszeichen – um einen kleinen Schritt zur Umsetzung einer EU-Richtlinie, aber nicht um die notwendi­gen, wichtigen, großen Reformschritte.

Da wird das Jahr 2015 sicher spannende Diskussionen und Verhandlungen erfordern, um unter anderem die Richtlinie zum Thema Verwertungsgesellschaften fristgerecht bis April 2016 umsetzen zu können und vor allem um zum Beispiel das Thema Fest­plattenabgabe einer – was zugegebenermaßen sehr schwierig ist – interessenpolitisch gut ausbalancierten und modernen technischen Entwicklungen Rechnung tragenden Re­gelung zuführen zu können.

Die SPÖ-Fraktion unterstützt den vorliegenden Gesetzentwurf über zulässige Formen der Nutzung sogenannter verwaister Werke und Vereinfachung der Rechteklärung, ins­besondere der besonderen Rahmenbedingungen für im Gemeinwohl Tätige – mit allen Schwierigkeiten der Definition.

Gerade im Urheberrecht bin ich ganz ausnahmsweise – und ich denke, wahrscheinlich nur in diesem einen Fall – der Meinung eines FPÖ-Mitglieds des Europäischen Parla­ments, wenn es darum geht, dass dieses Mitglied – ich zitiere es – dieser Regelung auf EU-Ebene zugestimmt hat, weil es um eine Rechtssicherheit über Grenzen einzelner Mitgliedstaaten hinaus geht. Daher bin ich sehr gespannt, wie Ihre Mandatare heute in


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