diesem Kontext bei dieser Beschlussfassung abstimmen werden. Die SPÖ-Fraktion, wie gesagt, stimmt zu. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
14.27
Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. Ich erteile es ihm.
14.27
Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Frau Präsidentin! Herr Minister! Ich mache es ganz kurz: Wir stimmen der Regierungsvorlage zu. Manche der Probleme, die wir in dem Gesetz sehen, sind ja nicht im Gesetz, sondern in der EU-Richtlinie – die man allerdings eben umsetzen muss. So ist das Spiel.
Die kleinen Fußangeln, so nenne ich sie einmal, oder die Probleme, die wir gesehen haben, liegen zum Beispiel in Fragen wie: Was sind eigentlich zum Gemeinwohl verpflichtete Institutionen? Wir haben das im Ausschuss – wo Ihre Kollegen und Kolleginnen sind – auch diskutiert, weil sich für uns auch die Frage stellt: Was ist mit privaten Festivals oder beispielsweise mit Archiven – es gibt ja nicht nur öffentliche Institutionen, es gibt auch private Institutionen; ich habe das Beispiel einer Schellacksammlung genannt –, wenn man das zur Verfügung stellen möchte?
Aber grundsätzlich ist es natürlich zu begrüßen, dass verwaiste Werke nicht für alle Ewigkeit in irgendwelchen Schubladen verstauben, sondern dass sie auch wirklich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Allerdings sind natürlich die Rahmenbedingungen nicht gerade die einfachsten: Man muss herausfinden, ob nicht doch noch irgendwo ein Anspruch besteht, und das Rechercheergebnis sehr lange, nämlich sieben Jahre lang, aufbewahren. Und wenn dann ein Anspruch besteht, dann muss man es wieder herunternehmen und riskiert möglicherweise auch noch ein Rechtsverfahren.
Also ich bin gespannt, wie viele Leute das in Anspruch nehmen. Ich finde es grundsätzlich aber, wie gesagt, vollkommen richtig – das sage ich auch als Vinylsammler. Es gibt da teilweise schöne Werke, die niemand mehr kennt, die man aber auch nicht im Internet veröffentlichen darf, denn es gibt immer noch einen Urheber. Es ist schade, dass das bei manchen Werken einfach nicht bekannt ist und niemand Zugang dazu hat.
Grundsätzlich war diese Novelle natürlich auch ein Anlass, noch einmal nachzufragen, wie es denn nun mit der großen Reform des Urheberrechts aussieht, die dem digitalen Zeitalter auch tatsächlich entspricht, die einerseits Kunstschaffende schützt, gleichzeitig aber auch die digitale Weiterverarbeitung und das Entstehen neuer Kunstwerke, auch manchmal auf Basis alter Kunstwerke, ermöglicht. Das ist nun einmal eine Basis, die wir in der gesamten Kunstgeschichte haben – auch Rubens hat in seinen Gemälden schon Figuren gehabt, die ein anderer Maler ein paar Jahre davor woanders gemalt hat.
So gesehen sollten wir hier auch einerseits eben die Grundlage für die Abgeltung für Künstler und Künstlerinnen schaffen, auf der anderen Seite aber auch eine Regelung dahin gehend treffen, dass Weiterverarbeitung auch vorhandener Kunst möglich sein soll. Früher nannte man es eben „ein Motiv ikonographisch verwenden“, heute nennt man es Remix oder Coverversion, aber im Grunde genommen ist es dasselbe. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.29
Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.
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