BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 97

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14.30.14

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren im Bundesrat! Es ist richtig, dass es sich hier um eine reine Richtlinienumsetzung handelt, mit der wir jetzt gerade noch rechtzeitig sind – das muss man auch sagen. Wir haben ja eine gewisse Frist zu wahren. Das gelingt uns mit dieser Umsetzung.

Dann ist es natürlich wichtig, sich dessen bewusst zu sein, dass der Entscheidungs­spielraum, den man hat – das gilt für mich genauso wie für den Nationalrat und na­türlich auch für den Bundesrat –, durch die Richtlinie und deren Umsetzung determi­niert ist. Es geht hier um die Richtlinie 2012/28/EU. Ich möchte Ihnen ganz konkret – als Antwort auf die Ausführungen des Herrn Bundesrats Jenewein – nur einen Satz aus dieser Richtlinie zitieren, der lautet:

„Gegenstand und Anwendungsbereich

(1) Diese Richtlinie betrifft bestimmte Formen der Nutzung verwaister Werke durch öf­fentlich zugängliche Bibliotheken, Bildungseinrichtungen und Museen sowie Archive, im Bereich des Film- oder Tonerbes tätige Einrichtungen und öffentlich-rechtliche Rund­funkanstalten,“ – also diese Einschränkung auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten steht ausdrücklich hier drinnen – „die in den Mitgliedstaaten ihren Sitz haben, um die Ziele im Zusammenhang mit ihren im Gemeinwohl liegenden Aufgaben zu erreichen.“

Das heißt, die Vorgabe, an die wir alle letztlich gebunden sind, lautet: Es geht darum, dass man verwaiste Werke der Öffentlichkeit zugänglich machen soll und machen will, das aber durch öffentliche Einrichtungen. Es ist ganz klar, diese Einschränkung haben wir hier.

Ich kann daher gar nicht darüber hinausgehen. Insofern wäre es schade, Herr Kollege Jenewein, wenn Sie dem nicht zustimmen könnten, weil die Vorgabe eben schon diese Einschränkung auf öffentliche Einrichtungen beinhaltet. Die privaten Einrichtungen sind hier nicht wirklich mitberücksichtigt worden. Das mag man bedauern, aber das müsste man auf europäischer Ebene thematisieren, wenn man sich mit Kritik an der Richtlinie beschäftigt. Grundsätzlich haben wir diesen Spielraum auch in seinen Möglichkeiten wahrzunehmen, und die Möglichkeiten sind eingeschränkt auf öffentlich-rechtliche Rund­funkanstalten. Man kann es in dieser Richtlinie selbst nachlesen.

Wie Herr Bundesrat Schreuder schon gesagt hat: Eigentlich ist es schade, dass viele Schätze, viele vielleicht verwaiste Werke, die keiner mehr kennt, in privaten Einrichtun­gen vorhanden sind. Die kann man dann gar nicht so leicht zugänglich machen. (Bun­desrat Schreuder: Aber die Richtlinie ...!) – Das ist richtig, ja, aber es hindert uns ja nichts daran, wenigstens dort, wo wir das tun können, diesen Zustand zu verbessern.

Ich habe Ihre Ausführungen, lieber Herr Bundesrat Schreuder, eigentlich als Einladung an mich verstanden, Ihre Schallplattensammlung zu besichtigen. Ich lade Sie umge­kehrt ein, meine zu besichtigen. (Allgemeine Heiterkeit.) Das können wir machen und vielleicht die eine oder andere Platte gemeinsam abspielen. Dazu brauchen wir weder eine EU-Richtlinie noch sonst irgendwas. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.33


Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Dies ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den gegenständlichen Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenom­men.

 


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