BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 99

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Präsidentin Ana Blatnik: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Fürlinger. – Bitte.

 


14.36.19

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Präsidium! Der Oberste Gerichtshof hat zum Wohnungseigentums­gesetz einen Spruch gefällt, dass Zubehör – also so etwas wie Garagen, Stellplätze, Kellerabteile –, je nachdem, wann es erworben und gekauft worden ist, extra im Grund­buch eingetragen werden muss, damit die exklusive Nutzung an diesem Teil auch je­nem zufällt, der die Wohnung gekauft hat.

Es ist dies eine einfache technische Reparatur des Gesetzes, die durch höchstrichterli­che Judikatur notwendig geworden ist. Ich sage als Mitglied des Standes der freien Be­rufe der Anwälte, spreche auch für die Notare, dass die Werdung dieser Gesetzesre­paratur kein Ruhmesblatt ist, weil ich der Meinung bin, dass selbst dann, wenn inhaltli­che Korrekturen in anderen korrespondierenden Gesetzen vielleicht notwendig sind, diese nicht zur conditio sine qua non für eine einfache Gesetzesreparatur gemacht werden dürfen. Das geschieht meiner Meinung nach – und das sage ich dazu – auf dem Rücken und zu Lasten der Rechtssicherheit und zu Lasten einer erklecklichen Anzahl von Miteigentümern und Miteigentümerinnen von Wohnungseigentumsobjekten.

Wir wissen, Herr Minister, das liegt nicht in Ihrem Bereich. Sie waren im März 2014 mit der Novellierung und dieser technischen, eigentlich einfachen gesetzlichen Reparatur fertig. Ich denke, wenn eine Frist droht, die in diesem Fall November 2014 war, muss man seitens des Gesetzgebers über gewisse Dinge hinwegsteigen und höchstrichter­liche Judikatur umsetzen. Das gebietet einerseits der Respekt gegenüber dem Spruch des Höchstgerichtes, aber auch die Verpflichtung, Rechtssicherheit zu schaffen und nicht eigene politische Ziele zu Lasten eines erklecklichen Anteils von Bewohnern durch­zusetzen.

Ich möchte unabhängig davon festhalten: Ich glaube, dass dieser Teil der Wärmeauf­bereitung, wie er jetzt geregelt ist, nicht völlig falsch ist, zumindest einmal ein bisschen Teilklarheit schafft. Ich glaube persönlich – ich bin ein, zwei Wetten eingegangen –, dass wir auch diese Regelung irgendwann einmal in den nächsten fünf Jahren, viel­leicht sieben Jahren an höchster Stelle der Judikatur wiedersehen werden, und wir werden dort auch wieder belehrt werden, wie der eine oder andere Begriff auszulegen ist. Aber seis drum, schaffen wir sozusagen auch den Rechtsfrieden beziehungsweise den vermeintlichen Rechtsfrieden zu diesem Thema!

Es ist dabei auch immer ein wenig „leistbares Wohnen“ die Überschrift gewesen. Ich möchte dazu zwei, drei Sätze verlieren, weil ich nicht glaube – und das ist statistisch auch nicht belegbar –, dass nur dadurch, dass wir jetzt die Therme zu einem großen Teil in die Zahlungsverpflichtung des Vermieters verlegen, das Wohnen viel leistbarer wird. Es sind aus meiner Sicht auch nicht einmal so sehr die Mieten in den Städten, wobei ja hauptsächlich die Städte selbst auf dem Weg über Immobilientöchter Vermie­ter sind, die das Wohnen, aber auch das Kaufen teilweise schwer leistbar machen.

Beim Kaufen von Liegenschaften sind das die Grunderwerbsteuer, die „viel gerühmten“ Gebühren, die wir heute auch schon diskutiert haben, und beim Mieten – ich muss da­zusagen, als Schriftenverfasser, als Vertragsverfasser sehe ich ja, wenn ich die Be­triebskosten hineinschreibe, welche Sprünge die Betriebskosten in den letzten fünf bis zehn Jahren durchgemacht haben – sind es die Betriebskosten, die die Miete, aber auch das Wohnungseigentum, tatsächlich teuer machen.

Ich kann das nur für meine Heimatstadt Linz angeben, wo alleine über Energie wie Fernwärme in den letzten fünf Jahren 30 Prozent Erhöhung stattgefunden hat. – Das


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