BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 100

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muss man aber auch irgendwann einmal betriebswirtschaftlich argumentieren, das fehlt jedoch vollkommen.

Oder aber folgendes Beispiel: Notwendig wie nichts anderes ist sicherlich die Müllab­fuhr, aber warum muss diese in acht Jahren um 20 Prozent oder mehr teurer werden?! Das schlägt sich natürlich durch, ebenso wie teurer werdende Versicherungspolizzen und so weiter und so fort! Daran kann man sehen, in welchem Missverhältnis sich in­dexangepasste Mieten zu völlig frei kalkulierten Betriebskosten und öffentlichen Ge­bühren, städtischen Gebühren in meiner Heimatstadt, in Linz, befinden.

Daher glaube ich nicht, dass wir leistbares Wohnen über diese Novelle erreichen wer­den. Ich würde mir natürlich wünschen, dass diejenigen, die glauben, dass das doch so ist, recht behalten. – In diesem Sinne stimmen wir dieser Novelle allerdings selbstver­ständlich gerne zu. (Beifall bei der ÖVP.)

14.41


Präsidentin Ana Blatnik: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesrätin Mag. Gruber-Pruner. Ich erteile ihr dieses.

 


14.41.24

Bundesrätin Mag. Daniela Gruber-Pruner (SPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuseherInnen! Wohnen ist aktuell ein großes Thema, wir haben es jetzt gerade gehört, nicht erst, seitdem seit 2005 die Mieten überproportional im Steigen sind. Eine Arbei­terkammer-Studie belegt das auch und sagt, dass 90 Prozent der Mietverträge falsch beziehungsweise zu hoch angesetzt sind. Wie viele Menschen davon betroffen sind, zeigt sich, wenn man bedenkt, dass 40 Prozent aller Rechtsverhältnisse in Österreich Mietwohnungen betreffen, und im städtischen Bereich sind es sogar 75 Prozent.

Noch eine Zahl zur Veranschaulichung der Brisanz dieses Themas: 2012 haben im Schnitt 50 Prozent der MieterInnen in Österreich rund 41 Prozent ihres Haushaltsein­kommens für die Miete aufgewendet. Das zeigt eine Erhebung der Oesterreichischen Nationalbank.

Wenn man sich nun dem Thema Wohnen widmet, dann ist man mit einem Dschungel an Gesetzen, Bestimmungen und Urteilen konfrontiert; das hat in den letzten Jahren große Verunsicherung und Unklarheit gebracht, und zwar sowohl aufseiten der Miete­rInnen, aber auch aufseiten der VermieterInnen. Das geltende Mietrechtsgesetz zeich­net sich nach zahlreichen Gesetzesnovellen durch eine hohe Zerklüftung aus.

Betroffen sind in diesem Zusammenhang drei Gesetzesmaterien: das Mietrechtsge­setz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Wohnungseigentumsgesetz. Man merkt schon: Es handelt sich hier um eine Gesetzesmaterie, die ohne juristisches Vor­wissen kaum zu durchblicken ist.

Zusätzlich zu dieser Komplexität des Themas gab es in den vergangenen Jahren zur Frage speziell der Erhaltung der Warmwasserbereitungsanlagen unterschiedlichste Ur­teile und Rechtsprechungen des OGH. Unter anderem wurde in einem solchen Urteil formuliert, dass diese Fragen rund um das Mietrechtsgesetz und die Erhaltung der Warmwasserbereitungsanlagen nicht länger durch die Judikatur zu lösen sind, sondern eben eine gesetzliche Lösung brauchen. Es war also höchste Zeit, diesbezüglich eine Vereinfachung und eine Transparenz zumindest in diesen Teilbereichen – ich stimme Kollegen Fürlinger zu, dass das noch nicht die Lösung aller Probleme ist, aber zumin­dest in diesen Teilbereichen – zu schaffen.

Übrigens beziehen wir uns mit der vorliegenden Novelle auf einen wichtigen Bereich im Regierungsübereinkommen. Es war höchste Zeit, dass dies jetzt angegangen wurde.

 


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