BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 101

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Bei der vorliegenden Wohnrechtsnovelle handelt es sich also um ein Bundesgesetz, mit dem diese untragbare Situation und diese Unklarheit geändert werden. Konkret handelt es sich, mein Vorredner hat es schon angeschnitten, um eine Regelung über die Heizthermenerhaltung, und da werden nun sehr klar die VermieterInnen in die Pflicht genommen. Sie sind ab jetzt zuständig für die Erhaltung und die Reparatur die­ser Aufbereitungsgeräte; die Wartung obliegt weiterhin den MieterInnen.

In Fragen des Zubehör-Wohnungseigentums geht es darum, dass eine bestehende Si­tuation, nämlich die Praxis der Gerichte, dieses Zubehör bei der Begründung von Woh­nungseigentum nicht im Grundbuch einzutragen, nun legalisiert wird. Ehrlicherweise muss man eben sagen, beide Punkte sind eine Vorablösung, wir finden, eine univer­selle Reform des Mietrechts ist dringend notwendig.

Nur ein paar Sätze dazu: Die Sozialdemokratische Partei hat sich zu diesem Thema, zu einer großen Reform des Mietrechts, bereits Gedanken gemacht und Entwürfe vor­gelegt. Es geht darum, ein vereinheitlichtes, sehr transparentes System zu schaffen, das allen Rechtssicherheit bringt. Unter anderem fordern wir darin eine Basismiete in der Höhe von 5,50 € zuzüglich Zuschläge, wenn es um eine bessere Lage, eine opti­male oder eine doch bessere Ausstattung geht, eine höhere Energieeffizienz und so weiter, beziehungsweise gibt es auch entsprechende Abschläge, wenn das Gegenteil der Fall ist. Dadurch wird gesetzlich geregelt, wie hoch eine Miete schlussendlich sein kann, und das wiederum bringt eben Transparenz, Rechtssicherheit und kann auch steigenden Mieten, die nicht gerechtfertigt sind, Einhalt gebieten.

Es gibt seit Neuestem, das ist für die MieterInnen sehr interessant, auch eine Mietbe­rechnungs-App, die man sich aufs Handy laden kann, mit der man sich die Miete, die berechtigt ist, ausrechnen kann.

Insofern begrüßen wir diese Novelle, die ja dann auch schon mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten wird, weil sie eine Entlastung und Rechtssicherheit für die Mie­terInnen bringen wird, und das ist gut so. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.46


Präsidentin Ana Blatnik: Als Nächster hat sich Herr Bundesrat Schreuder zu Wort ge­meldet. Ich erteile ihm dieses. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Brandstetter in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Bundesrates Schreuder. – Bundes­rat Schreuder – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich erzähle Ihnen nachher, was meine teuerste ist, ja? – Es ist Udo Jürgens auf Japanisch!)

 


14.47.10

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt die Wohnrechtsnovelle, und ich glaube, es ist für die Zuschauer, die via ORF zuschauen, vielleicht ganz interessant, dass diese Regelungen, die wir heute beschließen, auch rückwirkend gelten. Das heißt, wenn jemand von den Zuschauern und Zuschauerinnen in den letzten 30 Jahren Kosten beim Austausch einer Therme hatte, dann sollte er oder sie den Antrag stellen, dass der Vermieter das bezahlen soll.

Die Geschichte ist schon so – und ich möchte jetzt noch einmal an den Wahlkampf im vorigen Jahr erinnern –: Wohnen, wie viel das Wohnen kostet und wie viel Menschen für das Wohnen ausgeben, war eines der Hauptthemen im Wahlkampf. Was wir jetzt haben, ist eine kleine Novelle, ich nenne es einmal so, aber keine Neuordnung des Mietrechts, der Frage, wie viel die Österreicherinnen und Österreicher die Miete kostet, insbesondere in den Ballungszentren, das muss man ja auch ganz deutlich sagen.

Wir erleben jetzt in Österreich das, was auch international passiert: Manche Regionen dünnen aus, und die Menschen ziehen weg. Man kann erstaunlicherweise gar nicht einmal sehr weit von Wien sehr günstig Häuser kaufen, sehr billig, und die werden im-


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