BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 102

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mer billiger. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.) – Na ja, also nördlich von Hol­labrunn oder so kann man das relativ günstig machen (Bundesrat Kneifel: Da musst du aber jeden Tag 60 Kilometer fahren!), wenn man allerdings in Wien eine Wohnung oder sogar ein Haus kaufen will, ist das tatsächlich nur noch mehr für sehr gut Verdie­nende und Vermögende leistbar. (Bundesrat Schennach: Und was ist mit Salzburg und Linz?) Das ist in allen Ballungszentren so, ob das nun Innsbruck ist, ob das Graz ist, ob das Salzburg ist. Das ist überall so!

Das heißt, wir haben einfach wirklich das Problem – vielleicht ausgenommen von schö­nen Grundstücken am See irgendwo im Salzkammergut oder so, das ist schon klar (Bundesrat Kneifel: Kitzbühel auch!) –, dass es da eine ganz starke Verschiebung in die Städte hinein gibt. Für die Städte ist das natürlich eine große Herausforderung. Man muss sich einmal vorstellen, dass Wien um die Einwohnerzahl von Graz wächst und was das bedeutet! Es gibt sehr viele, unter anderem auch die FPÖ, die behaupten, das lasse sich nur mit Neubau regeln. – Das stimmt natürlich auch nicht, denn das funktioniert nur, wenn genug Leerstand vorhanden ist, damit das dann wieder markt­konform funktioniert. Das heißt, wir brauchen auch eine Regelung im Mietrecht – das ist ganz entscheidend! –, damit das funktioniert.

Wir alle kennen das: Es gibt Menschen, die verdienen zu zweit 2 000 € netto im Monat und müssen 1 000 € – sogar mehr als 1 000 €! – nur fürs Wohnen ausgeben. Und wenn wir schon – zum Beispiel im Zusammenhang mit der Steuerreform – über die Entlastung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen reden, dann ist das natürlich auch eine Frage, denn wenn von dem, was man hat, so viel in die Miete hineingeht und kaum etwas zum Leben übrig bleibt, ist das auch Geld, das nicht ausgegeben wird, das in dem Sinne der Wirtschaft nicht mehr zur Verfügung steht, das für Konsum nicht mehr zur Verfügung steht. Das ist ein Problem, das wir dringend angehen sollten.

Es ist zwar erfreulich, dass gemäß dieser Wohnrechtsnovelle Heizthermen oder Warm­wasserboiler jetzt vom Vermieter bezahlt werden müssen, aber das ist natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, so möchte ich das schon nennen, zumal uns in man­chem Bereich da natürlich auch noch eine gewisse Rechtssicherheit fehlt, also zum Beispiel was Herde betrifft oder Kühlschränke oder Klimaanlagen, um nur einige Bei­spiele zu nennen und auf diese Novelle einzugehen.

Wie gesagt, ich erinnere daran, dass sowohl die ÖVP als auch die SPÖ im Wahlkampf versprochen haben, die hohen Wohnkosten zu senken und Lösungen anzubieten. Das ist noch nicht die Lösung! Wir warten darauf, und es warten viele Österreicherinnen und Österreicher darauf. Eigentlich ist es schon traurig, dass wir jetzt, da es die Re­gierung ein Jahr gibt, diesbezüglich noch keine Novelle vorliegen haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.51


Präsidentin Ana Blatnik: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.51.51

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Bundesräte! Ich möchte betreffend dieses Gesetzesvor­haben nur eine kleine Korrektur zu dem anbringen, was Herr Bundesrat Schreuder ge­sagt hat. (Bundesrat Schreuder: Die 30 Jahre, oder?) – Ja. Ich hoffe, das ändert nichts an der Gültigkeit der Einladung, die ich gerne wahrnehmen möchte. (Heiterkeit.)

Nein, das mit der Rückwirkung wurde klargestellt: Es gibt da keine Rückwirkung. Ich verweise auf Seite 2 des Berichts des Bautenausschusses. Sie finden das ausdrücklich im vorletzten Absatz. Es wurde klargestellt, dass es keine Rückwirkung geben wird und diese Neuerungen eben nur auf neu abgeschlossene Sachverhalte Anwendung finden.


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