BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 103

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Ich kann es Ihnen gerne zeigen! Sie finden es hier (der Redner hält einen Ausdruck der entsprechenden Seite in Richtung Bundesrat Schreuder), das wurde entsprechend klargestellt. (Zwischenruf des Bundesrates Schreuder.) Vielleicht gab es ursprünglich einmal einen Entwurf, in dem das anders war, ich kann es jetzt nicht sagen, aber Tat­sache ist, die Rückwirkung wird es nicht geben.

Gegenstand dieses Gesetzes sind aber auch zwei Dinge, die man nicht gering schät­zen sollte.

Zum einen ist eigentlich ganz klar, dass das Zubehör zum Wohnungseigentum natür­lich auch automatisch mit dem Wohnungseigentum mitveräußert werden sollte, ohne dass es dafür einer separaten Grundbucheintragung bedarf. Das war aufgrund der Ju­dikatur strittig geworden, aber das ist eindeutig klargestellt. Das ist eine Vereinfachung, eine wirklich notwendige Rechtssicherheit, die wir damit schaffen, von der der Bürger etwas hat. In diesem Fall hat er doppelt etwas davon, weil ihm der Wegfall einer sonst nötigen separaten Grundbucheintragung natürlich auch entsprechende Gebühren spart, das möchte ich bei dieser Gelegenheit schon auch gesagt haben. Das ist tatsächlich ein wichtiger Punkt, der vielen, die das betrifft, auch wirklich effektiv Vorteile bringt.

Der zweite Punkt ist die sogenannte Thermenregelung. – Ja, auch das schafft Rechts­sicherheit für den Bürger. Auch da gab es Unklarheiten, und auch da, meine ich, macht es Sinn, dass wir damit eine klare Regelung haben, die darauf hinausläuft, dass für die Funktionsfähigkeit und die Instandsetzung von Heizgeräten, die mitvermietet worden sind, der Vermieter zuständig sein soll. Auch das ist etwas, das eigentlich schon jah­relang gewünscht wurde beziehungsweise jahrelang als unklare Situation bekrittelt wur­de, und das haben wir jetzt geschafft. – Um diese beiden Dinge ging es.

Ich möchte aber natürlich schon auch kurz auf die Bemerkungen zum Thema Wohn­recht an sich eingehen. Nur in aller Kürze: Ich meine, das, was Herr Bundesrat Schreuder angesprochen hat, ist natürlich zentral eine politische Frage. Es braucht für ein neues Wohnrecht – und vor allem für die Dinge, die Sie angesprochen haben – ei­nen politischen Grundkonsens, den wir noch nicht haben, daher sind wir in diesem Be­reich auch aus der Sicht unseres Ressorts mit einer Novellierung des Wohnrechts an sich – und das wäre wirklich auch aus juristisch-technischen Gründen erforderlich – noch nicht so weit, wie wir es gerne wären.

Ich sage Ihnen eines ganz offen: Wir haben letztlich dank meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im heurigen Jahr 17 Gesetzesvorhaben durchgebracht – einige davon auch einstimmig, was mich besonders freut; das habe ich nur mithilfe des wirklich großar­tigen Teams, das hinter mir steht, geschafft –, aber ich gestehe Ihnen, es gab zwei Vorhaben, bei denen ich persönlich nicht so weit gekommen bin, wie ich gerne gekom­men wäre: Das eine ist die Schaffung eines neuen Wohnrechts im umfassenden Sinn, und das andere ist meine Absicht gewesen, wirklich nachhaltig abzunehmen. (Allge­meine Heiterkeit.)

Beides habe ich nicht geschafft – ja das sind die beiden Vorhaben, an denen ich ein wenig knabbere –, aber ich sage Ihnen ganz offen, für beide Vorhaben gilt: Es war beim besten Willen nicht möglich (neuerliche allgemeine Heiterkeit), aber ich gebe nicht auf! (Bundesrat Schreuder: Wo ein Wille, da ein Weg!) – So ist es! Ich gebe nicht auf. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Bundesrates Längle.)

14.55


Präsidentin Ana Blatnik: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall. Die Debatte ist ge­schlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

 


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