BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 105

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Dann zahlst du die Grundsteuer und darfst dein Grundstück pachten.

Und jetzt wird es dann brisant. In Salzburg gibt es folgende Situation – die „Salzburger Nachrichten“ berichten am 7. November 2014 unter dem Titel „Hausbesitzer müssen nun für Keller zahlen“ darüber –: Wenn Hausbesitzer einen Keller verputzen, wenn sie ihn verfliesen oder einen ordentlichen Boden verlegen, weil sie dort einfach Müll la­gern, Heizmaterial lagern, vielleicht Getränke lagern oder sonst etwas beziehungswei­se einen Kühlschrank haben oder auch – was weiß ich – Obst und Gemüse, falls das noch gesund ist, lagern, dann wird nach einer Kontrolle trotzdem die Eintragungsge­bühr verlangt.

Ich muss sagen, dafür habe ich überhaupt kein Verständnis! Man bestraft wieder ein­mal diejenigen, die selbst – und jeder, der einmal ein Haus gebaut hat, ich habe das auch getan, weiß das – nicht nur Steuerleistungsträger sind, die Lasten auf sich neh­men, Verantwortung für sich selbst übernehmen und nicht ihr Wohnbedürfnis und ihr Lebensumfeld der öffentlichen Hand übertragen, sondern selbst die Verantwortung übernehmen. Und demjenigen, der dann noch ein sauberes Haus haben will, der das verputzt und einen ordentlichen, sauberen Boden hat, das dem Wohnraum zuzurech­nen, das halte ich für kühn, nicht fair und nicht gerecht.

Natürlich, eines ist klar: Richtlinien sind einzuhalten! Das ist auch für uns Freiheitliche die Messlatte. Dass dann, wenn sich jemand nachträglich tatsächlich Wohnraum schafft, selbstverständlich Eintragungsgebühren zu zahlen sind, ist klar. Aber wenn, wie die „Salzburger Nachrichten“ berichten, 4 000 bis 8 000 € an Strafzahlungen zu leisten sind, weil man sich einen Keller mit entsprechender Qualität und Sauberkeit, vielleicht noch durch eigener Hände Arbeit, errichtet hat, dann muss ich sagen: Das ist ein Um­gang mit Menschen in Österreich, der aus meiner Sicht abzulehnen ist! (Vizepräsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Ich bin verwundert, dass die SPÖ, die die Partei der Häuslbauer ist – das ist die Tra­dition dieser Partei, und das ist gut so –, diesen Entschließungsantrag nicht unterstützt. Dass ihn aber auch die ÖVP, die immer für den Mittelstand als fleißige und unabhän­gige Bevölkerungsgruppe eintritt, nicht unterstützt, ist mehr als bedauerlich. Die Häusl­bauer werden sich bei Ihnen dafür nicht bedanken! (Beifall bei der FPÖ.)

15.00


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Mag. Für­linger zu Wort. – Bitte.

 


15.01.14

Bundesrat Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Ich will mich zu dem Antrag kurz fassen, möchte aber noch einmal das sagen, was im Ausschuss schon gesagt worden ist: Es ist völlig klar – und das ist heute schon mehrmals betont worden –, dass man über gewisse Gebühren und ihre Höhe wird diskutieren müssen. Aber – und Kollege Dörfler hat das selber richtigerweise gesagt – es gibt Regeln. In diesem Fall hat es vorher Regeln gegeben.

Grundsätzlich ist es beim geförderten Wohnbau mit einer Grenze von 130 Quadrat­metern Wohnfläche so, dass der Staat durch seine Fördermittel bei der Wohnraumbe­schaffung hilft. Aber er sagt gleichzeitig: Du hast die 130 Quadratmeter Wohnfläche und nicht mehr! Wir wissen selbstverständlich – und manchmal ist auch ein Bedarf da –, dass diese Flächen vom Konsumenten da oder dort großzügig ausgelegt werden und er sich letztlich in einem gewissen Zeitraum Zusatzwohnraum schafft. Man kann darüber diskutieren  (Bundesrat Dörfler lacht.) – Ich weiß, ich nehme es vorweg, ich repliziere auf das höfliche Lächeln: Man kann darüber diskutieren, was Wohnraum ist.

Nur: Ein Verwaltungsgerichtshof muss Kriterien schaffen. Ob diese Kriterien gut sind oder nicht, ist für uns beide wurscht, weil wir einen Eid auf die Republik und auf die


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