BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 106

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Verfassung geschworen haben, daher: Roma locuta, causa finita! Wir können das, was der Verwaltungsgerichtshof judiziert und definiert hat, nicht aufheben und anders ma­chen. Das geht nicht! Da sind wir einer Meinung. Ob es streng ist oder nicht, ist eine andere Frage.

Fakt ist: Wenn der Verwaltungsgerichtshof sagt, es ist Wohnfläche, wenn ich in einem Keller einen Bodenbelag mache, wenn ich in einem Keller Gegenstände lagere, die ich üblicherweise sonst in einer Wohnung lagere, und damit Wohnraumentlastung schaffe, dann haben wir uns diesem höchstrichterlichen Erkenntnis zu unterwerfen – dann sind es eben nicht mehr 130 Quadratmeter, sondern mehr!

Wenn man nach erfolgter eingehender Belehrung durch den Wohnbauträger weiß, dass man in den ersten fünf Jahren die 130 Quadratmeter nicht sprengen soll, so sollte man doch in der Lage sein, diese Regel samt der damit einhergehenden Verjährungs­frist im Auge zu behalten, bevor man dem Expansionsdrang nachgibt. (Bundesrat Dörfler: Du redest am Thema vorbei!) Nein, das glaube ich nicht! (Bundesrat Dörfler: Du redest am Thema vorbei! Die verwenden den Keller nicht zum Wohnen!)

Noch einmal: Wenn sie ihn nicht zum Wohnen nutzen, Herr Kollege Dörfler, dann wird ihnen auch die Gebührenvorschreibung nicht drohen. Ganz einfach! Wenn sie den Keller aber nutzen im Sinne der Kriterien, die geschaffen worden sind, dann wird die Gebührenvorschreibung drohen. Das ist nicht am Thema vorbei! Wer den Keller nach den Kriterien des Verwaltungsgerichtshofes nicht als Wohnraum nutzt, zahlt nicht. Wer ihn nach den Kriterien des Verwaltungsgerichtshofes nutzt, wird zahlen, und zwar in­nerhalb der 5-Jahres-Frist.

Daher noch einmal: Expansionsdrang in den ersten fünf Jahren eindämmen! Belehrung des Wohnbauträgers, der einem die geförderte Wohnung verschafft, ernst nehmen! Danach sind die Dinge leichter möglich. Und im Übrigen können wir immer über die Gebühren trefflich miteinander diskutieren. – Danke. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grü­nen.)

15.04


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bun­desrat Schennach. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.04.33

Bundesrat Stefan Schennach (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Sehr geschätzter Herr Justizminister! Jetzt schaue ich mich ganz kurz um, aber ich sehe niemanden von den Bustouristen, die für heute vom Antragsteller angekündigt wurden. Der Antragsteller hat gesagt, ein Bus voll von Geschädigten aus Salzburg wird heute bei dieser Sitzung dabei sein, aber dem ist nicht so. – Macht nichts. (Heiterkeit.)

Um dort anzusetzen (Zwischenruf des Bundesrates Dörfler.) Wir hatten einige Er­kenntnisse zu diesem Thema! – Keine von den drei Fraktionen, die das abgelehnt haben, ist dafür, dass Häuslbauer oder -bauerinnen unnötig sekkiert werden. Aber der Verwaltungsgerichtshof geht da sehr strikt vor und sagt: Es gibt da klare Regeln!

Ich war in Wien in meinem Bezirk 19 Jahre lang Mitglied im Bauausschuss, ich kenne die Augenzwinkereien, die Argumente mit den umgelegten Wänden, und, und, und. Deshalb verstehe ich auch, dass es strikte Regeln geben muss. Aber, Herr Kollege Dörfler, Sie haben hier vorhin am Rednerpult von allen Häuslbauern gesprochen. Also man muss schon einmal sagen, wie es sich wirklich verhält, und zwar: Das betrifft ein­mal nicht die mit einer Wohnfläche unter 130 Quadratmeter. Aber das betrifft auch nicht die, die in einer größeren Familie leben und weniger als 150 Quadratmeter Wohn­fläche haben. In diesen beiden Fällen sind die Eintragungen gebührenfrei.

Und bei der nachträglichen Anrechnung sind andere Kriterien anzuwenden, wenn es darum geht, ob die Verfliesung eines Kellers allein schon ausreicht, um als Wohnraum


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