BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 107

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angesehen zu werden, oder ob man nachschauen muss, ob da noch ein Wasseran­schluss oder ein Heizungsanschluss vorhanden ist. Ich sage Ihnen: Ich habe im Rah­men meiner Tätigkeit im Bauausschuss Keller kennengelernt, da schauen Sie nur so, was ein Keller für eine Musik spielt. – Apropos Musik.

Wenn ich jetzt diesen Entschließungsantrag hernehme, dann muss ich sagen: Ich schät­ze die „Salzburger Nachrichten“ als ein Qualitätsmedium, aber in einem Entschlie­ßungsantrag wiederzugeben, was die „Salzburger Nachrichten“ schreiben, und uns dann das hier zu präsentieren, und dann das hineinzuschreiben, was der Kollege Für­linger gesagt hat, nämlich, dass man fünf Jahre lang warten muss, das aber dann als Enteignung darzustellen, als Nutzungsverbot – also, wo sind wir denn?

Klar ist: Ein Keller ist ein Keller! Jetzt wissen wir schon, dass Sie mit Ihrer Frau nicht streiten, aber im Falle, dass Sie mit Ihrer Frau streiten würden, könnten Sie, wie wir jetzt wissen, eine Nacht in Ihrem Holzkeller verbringen. Die Frage ist: Haben Sie auch noch eine Heizung, oder müssen Sie außer Haus waschen gehen? Also wir müssen da einfach schauen, wie die Fakten sind. Ich glaube, der Herr Justizminister kennt die Pro­blematik. (Zwischenruf des Bundesrates Herbert.)

Ich habe gehört, dass es die letzten Fälle – bei denen in Salzburg scheint es ein Re­visor zu sein, das wissen wir nicht genau, aber das Justizministerium wird sich darum kümmern – vor 15 Jahren in Vorarlberg und vor einigen Jahren in Leoben gegeben hat, wo das zum Thema gemacht worden ist.

Fest steht: Es gibt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, wo das strikt ge­regelt ist. Der gehen wir nach! Aber es soll niemand dadurch belästigt werden, denn es betrifft, bitte, nicht die Häuslbauerinnen und -bauer von ganz Österreich. Also niemand muss sich fürchten, dass, wie es hier steht, vor Weihnachten riesige Rechnungen kom­men. (Beifall bei der SPÖ.)

15.08


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Schreuder. – Bitte.

 


15.08.31

Bundesrat Marco Schreuder (Grüne, Wien): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich verstehe den Antrag, wie ich es schon im Aus­schuss gesagt habe, ich kann gut nachvollziehen, warum man ihn stellt – auch auf­grund der Berichterstattung in den „Salzburger Nachrichten“ –, aber ich halte den Bun­desrat als Ort, wo man das zur Sprache bringt, für ganz falsch. Denn: Wenn es so ist, dass das Land Salzburg Keller, die nicht als Wohnraum benutzt werden, als Wohn­raum anrechnet, dann liegt das Problem beim Land Salzburg, dann darf man den An­trag meiner Meinung nach nicht hier stellen, sondern muss das im Salzburger Landtag tun. Ich sehe wirklich keine andere Möglichkeit. (Zwischenruf der Bundesrätin Mühlwerth.)

Fest steht: Die Regelung ist völlig klar. Sie ist für mich auch nachvollziehbar. Wenn man 130 Quadratmeter Wohnfläche als Grenze hat und man Wohnbauförderung kassiert, und dann baut man den Keller aus (Bundesrätin Mühlwerth: Darum geht es nicht!), und dort wird dann ein Spielzimmer und vielleicht noch ein Schlafzimmer oder ein Gäs­tezimmer eingerichtet, dann hat man die Quadratmeteranzahl der Wohnfläche erhöht. Punkt. (Bundesrätin Mühlwerth: Dann ist es auch in Ordnung!)

Aber wenn es tatsächlich so ist, dass Keller als Wohnraum definiert worden sind von Leuten, die vom Land Salzburg kontrolliert haben, es aber gar kein Wohnraum ist, dann sollte man aus meiner Sicht mit dem Land Salzburg reden und nicht mit dem Bundesrat. Deswegen muss ich leider diesen Antrag ablehnen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Bundesräten der SPÖ. – Bundesrätin Kurz: Ja, wir auch! Passt!)

15.09

 


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