BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 108

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Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Da der Justizausschuss mit Stimmenmehrheit beschlossen hat, dem Antrag keine Zu­stimmung zu erteilen, ersuche ich jetzt jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Annahme des gegenständlichen Entschließungsantrages keine Zustim­mung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Nichtannahme des gegenständlichen Entschließungsantrages ist somit angenommen.

15.10.5717. Punkt

Entschließungsantrag der Bundesräte Christian Füller, Dr. Magnus Brunner, LL.M, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer Europäischen Staats­anwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten (207/A(E)-BR/2014 sowie 9270/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen nun zum 17. Punkt der Tagesord­nung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger. – Bitte um den Bericht.

Frau Bundesrätin Bierbauer-Hartinger ist nicht im Saal. Der Ausschussvorsitzende, Chris­tian Füller, hilft uns aus.

 


15.11.10

Berichterstatter Christian Füller: Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Entschließungsantrag der Bundesräte Christian Fül­ler, Dr. Magnus Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer Eu­ropäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten.

Der Bericht liegt in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Dezember 2014 den An­trag, der Bundesrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke dem Ausschussvorsitzenden für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Bundesrat Herbert. – Bitte, Herr Kollege.

 


15.12.12

Bundesrat Werner Herbert (FPÖ, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Entschließungsantrag be­treffend die Einrichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft und den Schutz von persönlichen Daten, wie es im Betreff dazu heißt, ist in mehrfacher Hinsicht interes­sant.

Zum einen soll – das wurde uns im Ausschuss so mitgeteilt – quasi eine Europäische Staatsanwaltschaft, die über den nationalen Staatsanwaltschaften steht, eingerichtet werden, die finanziellen Nachteilen der EU entgegenwirken soll, und zwar in erster Li­nie dem Förderbetrug. So weit, so gut. Es wurde aber im Ausschuss auf Nachfrage auch bestätigt, dass diese Europäische Staatsanwaltschaft in weiterer Folge auch für andere rechtliche Dinge quasi über den nationalen Staatsanwaltschaften und deren Kompetenz stehen soll und andere Aufgaben erfüllen soll.

Das heißt: Was hier vordergründig so dargestellt wird, als ob es nur den Zweck erfüllen soll, den Förderbetrug innerhalb der EU abzustellen und durch gebündelte Maßnah-


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