men beziehungsweise durch eine gebündelte Behörde finanzielle Nachteile innerhalb der EU – Stichwort: Förderbetrug – zu verhindern, ist eigentlich – und das war die Quintessenz dieser Ausschusssitzung! – der erste Schritt zur Schaffung einer „Superstaatsanwaltschaft“ für die EU oder im Rahmen der EU.
Das ist ein Schritt, der mir so gar nicht gefällt. Meiner Meinung nach gibt es einige hoheitsrechtliche Grundsätze, die ein Staat als Souverän jedenfalls behalten sollte, und dazu gehört – neben dem Anspruch auf Sicherheit, auf Schutz, auf Versorgung und Gesundheit – auch der Anspruch darauf, die Hoheit über die Gerichtsbarkeit und die staatsanwaltschaftlichen Dinge zu haben. Denn wenn sich die EU als übergeordnete Instanz jetzt auch noch um die staatsanwaltschaftlichen Belange kümmert, dann können wir die Gerichtsbarkeit in Österreich – und auch Sie, Herr Bundesminister! – im weitesten Sinne gleich abschaffen. (Bundesrat Mayer: Na, aber bitte! – Bundesrat Perhab: So ein Blödsinn! – Bundesrat Füller: Bitte!)
Diesen Weg einzuschlagen, würde Folgendes bedeuten: Die EU schafft an, welche strafrechtlichen Verfahren zu beschreiten sind, und die staatlichen Justizstellen, Gerichte, Erhebungsbehörden hätten dem dann Folge zu leisten. Das kann es nicht sein! Das kann es deshalb nicht sein, weil wir – und ich stehe dafür und auch meine Fraktion steht dafür – die eigenstaatliche Souveränität für unsere österreichischen Agenden noch immer hier in Österreich haben sollten. (Heiterkeit bei der ÖVP.) – Sie waren nicht dabei im Ausschuss, Kollege Mayer. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Du warst nicht dabei! (Bundesrat Mayer: Wir haben das geprüft, und die EU hat das geprüft! – Bundesrat Füller: Das ist in unserem Interesse!) – Kollege Füller war dabei; da wurde das nicht in Abrede gestellt!
Es wurde nicht in Abrede gestellt, und der damalige Behördenvertreter hat sogar gesagt: Das kann man so sehen, das ist wohl der logische Schritt in diese Richtung! (Bundesrat Füller: Na komm!)
Noch etwas gefällt mir nicht an dieser Entwicklung, die vorgeblich sanft und unterschwellig ist, aber in ihrer Wirkung doch fatal und nachteilig für Österreich sein kann, nämlich: In diesem Entschließungsantragstext heißt es, der Respekt der fundamentalen Grundrechte solle sichergestellt und die europäischen Werte sollen gesichert werden. Wenn ich annehme, dass es bei diesen fundamentalen Grundwerten um den Schutz von persönlichen Daten geht – der Datenschutz wird ja in der Überschrift dieses Antrags angeführt, auch wenn er dann im weiteren Text überhaupt nicht mehr vorkommt –, und wenn ich mir ansehe, wie die EU bisher mit Datenschutz und dem Schutz persönlicher Daten umgegangen ist – Stichworte: Vorratsdatenspeicherung, Fluggastdatenabkommen mit den USA, SWIFT-Abkommen –, dann wird mir bei dieser Vorstellung unwohl! Denn das würde bedeuten, dass die EU als Oberdatenschutzbehörde, im Rahmen dieser staatsanwaltschaftlichen Superbehörde, die Datenschutzagenden der Österreicherinnen und Österreicher bestimmen kann! Das ist, nehme ich an, nicht Ihre Vorstellung von der EU und meine schon gar nicht! (Bundesrat Füller: Nein, bitte!)
Und einmal mehr bestätigt sich – quasi als Déjà-vu-Erlebnis – unser kritischer Zugang gegenüber der EU und dem Machtstreben, das aus diesem Bereich kommt, zum Nachteil der österreichischen Bevölkerung! (Bundesrat Kneifel: Na, da übertreibst du!)
Aus diesem Grund wird es Sie wenig überraschen, aber ich sage es Ihnen trotzdem: Wir werden diesen Entschließungsantrag wohl ablehnen! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
15.18
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Füller zu Wort. – Bitte.
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