BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 110

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15.18.10

Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nur kurz zu Wort melden, weil ich glaube, dass im Entschließungsantrag ohnehin alles Wesentliche zum Ausdruck kommt. Wir haben mit dem Kollegen Magnus Brunner einen Entschließungsantrag formuliert, da wir der Überzeugung sind, dass das Vorha­ben, eine Europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen, die sich mit der Bekämpfung von Fördermissbrauch innerhalb des EU-Haushaltes beschäftigen soll und die auch Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union bekämpfen soll, gerade im Interesse von Nettozahler-Ländern, wie auch Österreich eines ist, sein muss.

Wesentlich ist natürlich eine effiziente Struktur dieser Behörde. Im Entwurf selbst ist die Rede von einem Europäischen Staatsanwalt und vier bis fünf Stellvertretern sowie ei­ner Verbindungs-Staatsanwaltschaft, einem Verbindungs-Staatsanwalt in jedem EU-Mit­gliedsland, das einen solchen namhaft machen kann. Es soll keine weitere große EU-Behörde geschaffen werden. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Wichtig ist auch aus österreichischer Sicht, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten auf höchs­tem datenschutzrechtlichen Niveau ablaufen soll und nicht nach unten revidiert werden darf. Das ist uns in diesem Zusammenhang besonders wichtig.

Kollege Herbert, ich weiß, du hast im Ausschuss auch über Begrifflichkeiten diskutiert, wie zum Beispiel den Schutz persönlicher Daten oder die Respektierung der funda­mentalen Grundrechte.

Ich halte das, wenn ich ehrlich bin, nur für eine Diskussion über ein paar Begrifflich­keiten. Inhaltlich habe ich im Ausschuss von dir nicht viel gehört, was dagegen spre­chen würde, und das Argument der Eigenstaatlichkeit Österreichs, die hier aufgegeben werden soll, ist dir anscheinend erst gestern eingefallen. Davon war im Ausschuss nicht wirklich die Rede, Herr Kollege.

Letztendlich ist die Stoßrichtung klar. Ich denke, dass eine wohlwollende Meinung auch der zweiten Parlamentskammer, des Bundesrates, nur eine Unterstützung bei der Um­setzung dieses Anliegens sein kann. Wir wollen ein Instrument haben, das Missbrauch von Fördergeldern effizient bekämpft, und bei diesem Anliegen möchten wir die öster­reichische Linie tatkräftig unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.20


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.

 


15.21.01

Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Werte KollegInnen! Werte Gäste hier und zu Hause! Die Grünen stimmen diesem Entschließungsantrag sehr gerne zu. Eine Europäische Staatsanwalt­schaft könnte die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden auf EU-Ebene wirklich sehr verbessern, um grenzüberschreitende Fälle von Betrug und Korruption mit EU-Mitteln aufzudecken. Was es für uns begleitend dazu auf alle Fälle braucht, sind EU-weit hohe Standards für die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten im Strafver­fahren, und das ist in diesem aktuellen Vorschlag auch so vorgesehen.

Es kommen dem Beschuldigten alle Verfahrensrechte zu, die ihm auch durch die Ver­träge und die EU-Grundrechtecharta eingeräumt werden. Für Ermittlungen soll das Recht des jeweiligen Staates gelten, in dem die Ermittlungen durchgeführt werden.

Die Intention dieses Entschließungsantrages geht jetzt auch in diese Richtung. Inso­fern können wir dem Antrag sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)

15.22

 


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