15.18
Bundesrat Christian Füller (SPÖ, Steiermark): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich nur kurz zu Wort melden, weil ich glaube, dass im Entschließungsantrag ohnehin alles Wesentliche zum Ausdruck kommt. Wir haben mit dem Kollegen Magnus Brunner einen Entschließungsantrag formuliert, da wir der Überzeugung sind, dass das Vorhaben, eine Europäische Staatsanwaltschaft zu schaffen, die sich mit der Bekämpfung von Fördermissbrauch innerhalb des EU-Haushaltes beschäftigen soll und die auch Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union bekämpfen soll, gerade im Interesse von Nettozahler-Ländern, wie auch Österreich eines ist, sein muss.
Wesentlich ist natürlich eine effiziente Struktur dieser Behörde. Im Entwurf selbst ist die Rede von einem Europäischen Staatsanwalt und vier bis fünf Stellvertretern sowie einer Verbindungs-Staatsanwaltschaft, einem Verbindungs-Staatsanwalt in jedem EU-Mitgliedsland, das einen solchen namhaft machen kann. Es soll keine weitere große EU-Behörde geschaffen werden. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.) Wichtig ist auch aus österreichischer Sicht, dass der Umgang mit personenbezogenen Daten auf höchstem datenschutzrechtlichen Niveau ablaufen soll und nicht nach unten revidiert werden darf. Das ist uns in diesem Zusammenhang besonders wichtig.
Kollege Herbert, ich weiß, du hast im Ausschuss auch über Begrifflichkeiten diskutiert, wie zum Beispiel den Schutz persönlicher Daten oder die Respektierung der fundamentalen Grundrechte.
Ich halte das, wenn ich ehrlich bin, nur für eine Diskussion über ein paar Begrifflichkeiten. Inhaltlich habe ich im Ausschuss von dir nicht viel gehört, was dagegen sprechen würde, und das Argument der Eigenstaatlichkeit Österreichs, die hier aufgegeben werden soll, ist dir anscheinend erst gestern eingefallen. Davon war im Ausschuss nicht wirklich die Rede, Herr Kollege.
Letztendlich ist die Stoßrichtung klar. Ich denke, dass eine wohlwollende Meinung auch der zweiten Parlamentskammer, des Bundesrates, nur eine Unterstützung bei der Umsetzung dieses Anliegens sein kann. Wir wollen ein Instrument haben, das Missbrauch von Fördergeldern effizient bekämpft, und bei diesem Anliegen möchten wir die österreichische Linie tatkräftig unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
15.20
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Schreyer. – Bitte, Frau Kollegin.
15.21
Bundesrätin Mag. Nicole Schreyer (Grüne, Tirol): Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Werte KollegInnen! Werte Gäste hier und zu Hause! Die Grünen stimmen diesem Entschließungsantrag sehr gerne zu. Eine Europäische Staatsanwaltschaft könnte die Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden auf EU-Ebene wirklich sehr verbessern, um grenzüberschreitende Fälle von Betrug und Korruption mit EU-Mitteln aufzudecken. Was es für uns begleitend dazu auf alle Fälle braucht, sind EU-weit hohe Standards für die Rechte von Verdächtigen und Beschuldigten im Strafverfahren, und das ist in diesem aktuellen Vorschlag auch so vorgesehen.
Es kommen dem Beschuldigten alle Verfahrensrechte zu, die ihm auch durch die Verträge und die EU-Grundrechtecharta eingeräumt werden. Für Ermittlungen soll das Recht des jeweiligen Staates gelten, in dem die Ermittlungen durchgeführt werden.
Die Intention dieses Entschließungsantrages geht jetzt auch in diese Richtung. Insofern können wir dem Antrag sehr gerne zustimmen. – Danke. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
15.22
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