öffentlichen Dienst arbeiten, wie beispielsweise PolizistInnen oder auch Soldatinnen und Soldaten. Da ist es natürlich schwierig, eine Anrechnung von Vordienstzeiten vorzunehmen.
Die alte Rechtslage wurde ebenfalls vom Europäischen Gerichtshof als altersdiskriminierend befunden. Daraufhin wurde im Nationalrat eine Regierungsvorlage eingebracht, die sozialpartnerschaftlich verhandelt wurde, die natürlich auch bestimmte Kriterien erfüllt hat.
Einerseits wollte man einen zu überbordenden Verwaltungsaufwand vermeiden, andererseits wollte man damals aber natürlich auch eine budgetschonende Lösung erarbeiten, und so hat man sich mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst darauf geeinigt, dass man für die Bediensteten im öffentlichen Dienst pauschal eine Anrechnung von drei Jahren macht – es gibt also auch für keinen Bediensteten einen Verlust –, zieht aber dann den Biennalsprung auf – statt drei – fünf Jahre hinaus.
Dieses System hat der Europäische Gerichtshof jetzt in einem Vorabentscheidungsverfahren als altersdiskriminierend bezeichnet. Wir erwarten ja dann auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes und sind gerade dabei, selbstverständlich ein komplett neues System zu erarbeiten, damit wir eine EU-rechtskonforme Lösung im Ministerrat beschließen können und dann dem Hohen Haus vorlegen können.
In der öffentlichen Diskussion wird oft über sehr, sehr hohe Beträge gesprochen, und es wird auch immer wieder gesagt, dass beispielsweise die deutsche Regelung ja vor dem EuGH gehalten hat, warum aber jetzt die österreichische Regelung nicht gehalten hat. Dazu muss man wissen, dass die Deutschen in derselben Rechtslage auch vor dem Europäischen Gerichtshof gestanden sind, nämlich mit einem Gehaltssystem, das altersdiskriminierend sei. Der einzige Unterschied ist, dass die deutsche Regelung nicht das Optionenrecht kennt, wie es die österreichische Regelung vorsieht. In Österreich konnte bis dato der Bedienstete per Antrag eben auch eine Anrechnung seiner Vordienstzeiten erreichen, was in Deutschland nicht vorgesehen war. Und gerade dieses Optionenwahlrecht hat der Europäische Gerichtshof auch in seiner Entscheidung kritisiert.
Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt nun ein Verjährungsverzicht der österreichischen Bundesregierung vor. Dieser soll für die Bediensteten eine Sicherstellung bieten, bis wir die Neuregelung erarbeitet haben, gemeinsam mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst.
Ich kann Ihnen versichern – ich bin jetzt seit drei Monaten für den öffentlichen Dienst zuständig, und das Urteil ist am 11. November veröffentlicht worden –, dass ich sofort alle Maßnahmen veranlasst habe, um das Urteil zu analysieren. Wir befinden uns bereits in Verhandlungen mit der Gewerkschaft öffentlicher Dienst, damit wir so schnell und so rasch wie möglich hier einerseits Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst erreichen können, andererseits aber auch, was genauso wichtig ist, eine budgetschonende Lösung erarbeiten. Und deswegen ist in die Verhandlungen mit der Gewerkschaft auch das Finanzministerium involviert, es verhandelt die Lösungen mit.
In diesem Sinne, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es wichtig, dass wir so rasch wie möglich diese Lösung erarbeiten, und ich bitte Sie um Zustimmung zum vorliegenden Verjährungsverzicht. – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie des Bundesrates Längle.)
15.33
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
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