Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag auf Annahme der gegenständlichen Entschließung die Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag auf Annahme der gegenständlichen Entschließung ist somit angenommen. (E 241/BR-2014.)
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (372 d.B. und 430 d.B. sowie 9276/BR d.B.)
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zum 18. Punkt der Tagesordnung.
Berichterstatter ist Herr Bundesrat Saller. Ich bitte um die Berichterstattung.
Berichterstatter Josef Saller: Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gehaltsgesetz 1956 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden.
Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher sogleich zur Antragstellung.
Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Ich danke für die Berichterstattung.
Zur Debatte über diesen Tagesordnungspunkt darf ich sehr herzlich Herrn Bundesminister Ostermayer und Frau Staatssekretärin Steßl begrüßen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Steßl. – Bitte.
15.27
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Mag. Sonja Steßl: Herr Präsident! Da sich niemand von den Damen und Herren Bundesräten zu Wort gemeldet hat, aber ich der Meinung bin, dass es – auch aufgrund der medialen Lage, die heute durch die gesamte Thematik des Vorrückungsstichtages entstanden ist –, doch wichtig ist, informiere ich Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, weil die gesamte Thematik eine sehr, sehr komplexe ist.
Der Europäische Gerichtshof hat am 11. November 2014 in der Rechtssache Schmitzer beschieden, dass das Gehaltssystem des Bundes altersdiskriminierend sei. Konkret geht es bei diesem Urteil um die Anrechnung von Vordienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr.
Wie Sie ja wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, haben wir im Gehaltssystem des Bundes grundsätzlich Biennalsprünge, das heißt, man steigt in einer bestimmten Stufe ein und hat dann mit den Jahren die Gehaltssprünge. Allerdings sieht das Gesetz auch eine Anrechnung von bestimmten Vordienstzeiten vor. Bei einem Studium beispielsweise ist das natürlich einfacher als bei anderen Berufsgruppen, die im
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