BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 133

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Gewährung von Beihilfen in besonders berücksichtigungswürdigen Notfällen sollen er­leichtert werden.

Die Karrieren von Künstlerinnen und Künstlern sind oft durch einen Verlauf gekenn­zeichnet, der mit anderen beruflichen Tätigkeiten kaum vergleichbar ist. Zum Teil ha­ben Künstlerinnen und Künstler keinen Anspruch auf Beitragszuschüsse, weil sie durch ihre Einkünfte – das sind ihre Einnahmen abzüglich ihrer Aufwendungen – die An­spruchsvoraussetzungen nicht erfüllen. Derzeit werden nämlich nur die Einkünfte aus ihrer künstlerischen Tätigkeit bei der Berechnung der Mindesteinkünfte herangezogen. In Zukunft sollen aber auch Einkünfte aus künstlerischen Nebentätigkeiten wie Kunst­vermittlung und -interpretation miteinbezogen werden.

Es erscheint sachlich gerechtfertigt, die Einnahmen aus diesen künstlerischen Neben­tätigkeiten bei der Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen auf Beitragszuschuss mit zu berücksichtigen, da diese sogenannten Nebentätigkeiten oft die Basis für weiteres künstlerisches Wirken sind oder eben ein Teil der Existenzgrundlage.

Manchmal entstehen im Karriereverlauf von Künstlerinnen und Künstlern auch Zeiten ohne Einkommen. In diesen Zeiten können Notfälle, wie zum Beispiel eine schwere Krankheit, eintreten, die hohe finanzielle Aufwendungen erfordern. Für diese Fälle wird ein neuer Unterstützungsfonds eingerichtet. Mit dieser Novellierung kann eine weitere Verbesserung der sozialen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler umgesetzt wer­den.

Meine Fraktion wird diesem Bundesgesetz die Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

16.53


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster gelangt Herr Bundesrat Dönmez zu Wort. – Bitte, Herr Kollege.

 


16.53.29

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden dieser Novellierung zustimmen, weil sie eine Verbesserung für die KünstlerInnen darstellt, auch wenn diese Verbesserungen für die KünstlerInnen immer sehr spät und schritt­weise und in kleinen Portionen kommen. Aber es ist trotzdem eine Verbesserung.

Sehr geehrte Frau Kollegin Mühlwerth, ich halte wenig bis gar nichts davon, die einen gegen die anderen auszuspielen. Ich weiß, die Wirtschaftstreibenden haben sehr schwe­re Rahmenbedingungen, insbesondere die EPUs, da bin ich vollkommen bei Ihnen. Auch Künstler und Künstlerinnen haben sehr schwere Rahmenbedingungen. Aber eines muss man wirklich immer wieder betonen: Wer macht denn diese Rahmenbedingun­gen? – Das ist die Politik, das sind wir.

Wir sagen, wie die Rahmenbedingungen auszusehen haben. (Zwischenruf der Bun­desrätin Mühlwerth.) Wir sind aber auch diejenigen, die sich dann, wenn es um Preis­verleihungen und so weiter geht, zu Recht stolz hinstellen – insbesondere der ge­schätzte Herr Minister – und unseren Sportlern und Sportlerinnen des Jahres gratu­lieren oder den Künstlern und Künstlerinnen, die die Preise abräumen. (Zwischenruf des Bundesrates Mayer.)

Aber man muss auch immer eines dazusagen: Es sind einige wenige, die von der sportlichen Leistung ihren Lebensunterhalt bestreiten können, und das dann meistens auch gar nicht schlecht. Auch bei den Künstlern und Künstlerinnen ist es ja nicht so, dass sie wenig verdienen, wenn sie erfolgreich sind. Aber die meisten – dazu gab es im Jahr 2008 eine Studie – verdienen weniger als 700 € im Monat. Im mittleren Ein­kommensschnitt sind es 1 000 €. Das ist doch sehr, sehr wenig. Und das gerade in


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