BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 132

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se auch kreativ sein muss, wenn auch anders, weil ja sein Hauptaugenmerk darauf ausgerichtet ist, Gewinne zu machen, aber der muss trotzdem schauen, dass er auf dem Markt bleiben kann, er muss sich etwas überlegen, damit er nicht vom Markt gefegt wird. Und der hat es auch nicht immer leicht.

Gerade in der Finanzkrise hat sich das bei Klein- und Mittelbetrieben, die keine Kredite mehr bekommen haben, sehr stark gezeigt, wie schwierig es für sie war zu überleben. Sie haben zum Teil weniger verdient als ihre Angestellten, haben aber trotzdem ver­sucht, diese zu halten. Und dann kommt die Gewerbliche Sozialversicherung und sagt, das ist mir eigentlich ziemlich egal, du zahlst trotzdem deine Sozialversicherungsbeiträ­ge. Und nur in den seltensten Fällen wird da eine Ausnahme gemacht, dass man die Zahlung stundet, geschweige denn den Beitrag herabsetzt.

Also dem dann zu erklären, bei den Künstlern sehen wir das anders, denn der kann halt leider seine Kunst nicht vermarkten, und daher müssen wir ihm jetzt helfen, das wird wirklich schwierig sein, sage ich Ihnen. Und ich finde es auch ungerecht. Wir re­den immer von Gerechtigkeit allen Bevölkerungsgruppen gegenüber, dann sollten wir das auch so halten, das auch tatsächlich so machen und nicht hergehen und sagen, ja, für eine Bevölkerungsgruppe haben wir schon ein bisschen mehr Geld, aber für andere haben wir das nicht.

Wir haben ja, weil wir das auch als so problematisch ansehen, nicht zum ersten Mal im Nationalrat einen Antrag auf Absetzbarkeit von privatem Kunst- und Kultursponsoring eingebracht, weil wir sagen, Kunst ist  – Ja, was ist Kunst? Jeder hat einen anderen Begriff davon, jedem gefällt etwas anderes, jeden spricht etwas anderes an. Da will ich gar nicht sagen, was gut und was schlecht ist, das möge jeder für sich selber ent­scheiden und bewerten. Es gibt immer Leute, denen etwas gefällt und die auch bereit sind, dafür Geld auszugeben. Und wir haben immer gesagt, die Absetzbarkeit eines privaten Kunst- und Kultursponsorings fänden wir wesentlich sinnvoller, weil es auch den Künstler aus einer Abhängigkeit herausholt.

Der Begriff vom „Staatskünstler“ – unter Anführungszeichen – ist in Österreich nicht ganz so ungerechtfertigt, wie vielleicht der eine oder andere von Ihnen meinen möchte. Und um diese Abhängigkeiten aufzubrechen, treten wir dafür ein, Kultursponsoring steuerlich absetzbar zu machen. Leider hat dieser Antrag von uns noch nie eine Mehr­heit gefunden. In anderen Ländern funktioniert das nämlich wunderbar, und wir glau­ben, dass damit den Künstlern tatsächlich mehr geholfen wäre, als wenn der Staat sie am Gängelband führt und sagt, was gut und was richtig ist. Wir sehen das ja immer wieder bei den Personenkomitees, wo sich dann plötzlich alle Künstler vereinigen und für eine Partei votieren – es ist immer eine der beiden Regierungsparteien – oder für ganz was Ausgefranstes, ganz was Neues, das natürlich auch.

Wir halten das für falsch. Wir haben daher einen anderen Zugang, was die Absiche­rung der Künstler anbelangt, und werden diesem Gesetz daher nicht zustimmen. (Bei­fall bei der FPÖ.)

16.50


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­rätin Grimling. – Bitte, Frau Kollegin.

 


16.50.35

Bundesrätin Elisabeth Grimling (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Das vorliegende Bundesgesetz, mit dem das Künstler-So­zialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden, verfolgt das Ziel, die soziale Absicherung der selbständigen Künstlerinnen und Künstler deutlich zu verbessern. Der Zugang zu den Zuschüssen des Künstler-Sozial­versicherungsfonds zu den Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung und die


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