BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 131

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Berichterstatter Rene Pfister: Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Minister! Ich brin­ge den Bericht des Ausschusses für Unterricht, Kunst und Kultur über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 geändert werden.

Dieser enthält die Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen Künst­lerinnen und Künstler durch erleichterten Zugang zu den Zuschüssen des Künstler-So­zialversicherungsfonds zu ihren Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung, die Verbesserung der sozialen Absicherung der selbständigen und unselbständigen Künst­lerinnen und Künstler durch Gewährung von Beihilfen und – ganz wichtig – die Gewäh­rung von Beihilfen an selbständige und unselbständige Künstlerinnen und Künstler in Notfällen und auch die Einbindung von Künstlerorganisationen bei den Entscheidungen über die Gewährung von Beihilfen durch den Künstler-Sozialversicherungsfonds.

Der Ausschuss für Unterricht, Kunst und Kultur stellt daher den Antrag, gegen den vor­liegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.

 


16.44.15

Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuschauer zu Hause! Wenn ich mich richtig erinnere, haben wir seinerzeit der Einführung eines Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes zugestimmt. Wir haben aber in der Zwischenzeit auch erleben müssen, bei vielen Evaluierungen und Anpassungen, dass wir zum Beispiel bei der Familienbeihilfe kaum Erhöhungen haben oder zum Teil auch Materien haben, wo wir gar keine haben, etwa beim Kinderbetreuungsgeld. Bei den Pensionen ist es sehr unterschiedlich, manchmal gar nichts, dann ein bisschen was. Auf jeden Fall keine automatische Inflationsanpassung in all diesen Bereichen. (Vize­präsident Himmer übernimmt den Vorsitz.)

Vier Tagesordnungspunkte weiter wollen Sie heute eine weitere Erschwernis beim Zu­gang zu den Pflegestufen 1 und 2 beschließen, und hier beim Künstler-Sozialversiche­rungsfondsgesetz wollen Sie Erschwernisse beseitigen. Jetzt ist grundsätzlich nichts dagegen zu sagen, den Künstlern auch im Rahmen einer Sozialversicherung zu helfen, das finde ich ja durchaus in Ordnung. Es ist halt nur in Zeiten wie diesen, wo man anderen Bevölkerungsgruppen sagt, dass man leider kein Geld für sie hat, und wo hinten und vorne alles nicht passt, wirklich schwer zu verstehen für den einzelnen Bür­ger, dass ausgerechnet die Künstler, bei aller Wertschätzung ihnen gegenüber, jetzt mehrere Hemmnisse beseitigt bekommen.

Man braucht ja nur einen Unternehmer heute herzunehmen. Wir haben heute schon über diese Einzelunternehmer gesprochen, die es ja auch sehr schwer haben. Es gibt aber auch genügend Kleinstunternehmer, die es gerade in Zeiten der Finanzkrise schwer hatten, die auch kreativ sein müssen. Es wird ja hier im Gesetz darauf Bezug genom­men, dass die Künstler, ohne sich dem Zeitgeist zu unterwerfen – da kann man schon sagen, na ja –, künstlerisch tätig sind, kreativ sind, schöpferisch tätig sind, und das aus Eigenem heraus, ohne sich einem Modetrend unterwerfen zu wollen, und deswegen sollen sie auch abgesichert sein. – So weit, so gut.

Es ist aber so, zumindest sehen wir das so, dass ein Künstler nicht nur um seiner selbst willen Kunst schafft, sondern natürlich auch schauen wird, dass er diese Kunst verkaufen kann, dass er Interesse dafür findet. Da gibt es halt welche, die finden mehr Interesse, andere finden kein Interesse oder kaum Interesse. Da sage ich Ihnen, ja, das ist halt so. Und daher der Vergleich mit dem Unternehmer, der ja in gewisser Wei-


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