nalrates geführt haben, einstimmig davon aus, dass der später gefasste Gesetzesbeschluss des Nationalrates den wahren Willen des Nationalrates darstellt.
Noch einmal: Aus diesem Grund wird daher der Antrag gestellt, gegen den genannten Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2014 Einspruch zu erheben.
Weiters möchte ich gerne darüber informieren, dass sich der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auch damit auseinandergesetzt hat, über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird, zu beraten.
Ich möchte jetzt nicht inhaltlich darauf eingehen. Er liegt Ihnen vor. Nach Beratung dieser Vorlage, auch in der Ausschusssitzung am 16. Dezember, möchte der Ausschuss mit Stimmenmehrheit den Antrag stellen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
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Jetzt habe ich noch einen Berichtspunkt: Ich möchte darüber informieren, dass der Titel des zitierten Berichtes des Ausschusses korrigiert werden muss. Es wurde nämlich irrtümlich nur das Wort Bundespflegegesetz zitiert und nicht Bundespflegegeldgesetz, und das soll entsprechend berichtigt werden, sodass der Titel des zitierten Berichtes richtig heißen soll:
„Bericht des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert wird.“
Vizepräsidentin Inge Posch-Gruska: Danke, Frau Kollegin, für diese umfassende Berichterstattung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mühlwerth. Ich erteile es ihr.
17.51
Bundesrätin Monika Mühlwerth (FPÖ, Wien): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Es zeigt sich schon, das ist ein Gesetz, das von Pannen begleitet wird.
Für den Feueralarm, für den vermeintlichen oder tatsächlichen, kann der Minister nichts. Sehr wohl kann er aber etwas für das Gesetz. Dieses Gesetz zeigt auch in seiner Ausformung diese Pleiten, die mit dem ganzen Abstimmungsprozedere und der Neufassung des Gesetzes einhergehen. Das hat schon einen gewissen Symbolcharakter, wie dieses Gesetz ausschaut.
Es ist nämlich schon das zweite Mal seit 2011, dass der Zugang zum Pflegegeld in den Stufen 1 und 2 erschwert wird.
Das heißt, es ist eine Kürzung. Eine Kürzung für all jene, die diese Stufen in Anspruch nehmen müssen und in Anspruch nehmen möchten.
Die Freibeträge sind seit 1988 nicht erhöht worden. Dieses Gesetz hat jetzt ab 2015 eine neuerliche Kürzung zur Folge, obwohl auch hier seit der Einführung keine Erhöhungen stattgefunden haben.
Das heißt, auf dem Rücken derer, die das dringend brauchen, wird es ausgetragen, dass wir immer weniger zu geben bereit sind.
Das ist nämlich ein dramatischer Wertverlust über die Jahre seit seiner Einführung. Wir haben das in anderen Bereichen auch, wo es auch schon dramatisch genug ist. Ich
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