BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 190

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Wir werden diesen beiden Anträgen zustimmen, weil wir der Überzeugung sind, dass das wichtige, richtige und vernünftige Gesetzesänderungen sind. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

20.29


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Nächster Redner: Herr Bundesrat Dönmez. – Bitte.

 


20.29.15

Bundesrat Efgani Dönmez, PMM (Grüne, Oberösterreich): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Das Symbole-Gesetz ist bei uns ja historisch gewachsen. Nach den Gräueltaten des Zweiten Weltkrieges wurde der politische Entschluss ge­fasst, dass alles, was diese Ideologie verherrlicht und ihrer Verbreitung dient, unter Strafe gestellt wird.

Der Kampf gegen Rechtsextremismus ist absolut wichtig und richtig, aber in der Ge­sellschaft hat sich seit 1945 einiges getan, und wenn man den Kampf gegen Rechts­extremismus ernst meint, dann muss man auch beim islamischen und beim islamis­tischen Extremismus, Fundamentalismus ganz genau hinschauen und die entspre­chenden Symbole auch unter Strafe stellen. Insofern geht dieses Gesetz in die richtige Richtung und ist absolut begrüßenswert.

Kollege Füller hat es schon angemerkt: Es ist natürlich ein bisschen schwierig, weil die­se extremistischen Gruppierungen die Religion missbrauchen und instrumentalisieren, gewisse Passagen herauspicken und diese sozusagen als ihr Symbol verwenden. Da gibt es Anmerkungen betreffend Religionsfreiheit, und so weiter; das hast du schon aus­geführt, darauf brauche ich nicht mehr näher einzugehen.

Dass derartige Symbole in der Öffentlichkeit bei uns nichts zu suchen haben, dass un­sere Behörden die Möglichkeiten an die Hand bekommen sollen, um gegen diese Kräf­te vorzugehen, die hier in Österreich, von Österreich aus, von Europa aus diese Ideo­logie, diese Geisteshaltung verbreiten und auf Seelenfang gehen, steht für mich außer Zweifel. Da gehören unsere Behörden mit den entsprechenden Mitteln und Ressour­cen – personell und finanziell – ausgestattet.

Da gibt es sicher einige Hürden, auch wenn der politische Wille gegeben ist. Es ist ja nicht so, dass man irgendwo einen – bitte verstehen Sie das jetzt nicht falsch! – Hilfsar­beiter abzieht und woanders einteilt, ihm zwei, drei Handgriffe zeigt und er das dann machen kann, sondern da braucht man ein komplexes Verständnis, da braucht man auch interkulturelles Fachwissen und Sprachkompetenzen – und das macht es uns auch so schwierig.

Im Endeffekt – Hand aufs Herz! – sind wir auf die Informationen von anderen Geheim­diensten angewiesen, um diesen Seelenfängern und diesen Extremisten auf die Schli­che zu kommen und ihnen das Handwerk legen zu können. Insofern ist es wichtig und richtig, dass wir die Informationen, die das BVT speichern darf 

Ich möchte jetzt in aller Klarheit und für das Protokoll explizit Folgendes festhalten, denn ich glaube, ich habe mich da in der Vergangenheit nicht ganz präzise ausge­drückt: Ich meine damit nicht die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung. Was ich damit meine, ist die Speicherung der Daten seitens des BVT. Die BeamtInnen brau­chen mehr Zeit, denn wir haben in diesen Kriegsländern, in diesen Krisengebieten de facto keine Vertretungsbehörden, wir haben keine Kontaktbeamten, und da braucht es einfach mehr Zeit, um gesicherte Informationen zu bekommen. – Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt betrifft die Staatsbürgerschaft, da werden wir unsere Zustimmung nicht erteilen, und zwar aus folgenden Gründen: Erstens ist es in der Praxis irrelevant, weil das nicht einmal eine Handvoll Leute betreffen wird. Zweitens ist es – wie Kollege


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