BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 194

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38. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Tabakgesetz geändert wird (433 d.B. sowie 9295/BR d.B.)

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Wir gelangen zu den Punkten 37 und 38 der Ta­gesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Winkler. – Bitte.

 


20.43.27

Berichterstatterin Ingrid Winkler: Herr Bundesminister! Werte Kollegen des Bundes­rates! Ich darf die zwei Berichte des Finanzausschusses bringen.

Der erste Bericht befasst sich mit dem Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezem­ber 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusam­menarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlas­sen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Ver­sicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabga­benordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzge­richtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuer­gesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antrag­stellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Der nächste Tagesordnungspunkt befasst sich mit dem Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 2014 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz ge­ändert wird.

Auch dieser Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor; ich komme daher gleich zur Antragstellung.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 16. Dezember 2014 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Danke für die Berichte.

Zur Debatte über den Tagesordnungspunkt darf ich den Herrn Bundesminister Dr. Brand­stetter wieder bei uns begrüßen.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Pisec. – Bitte.

 


20.45.58

Bundesrat Mag. Reinhard Pisec, BA (FPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Von diesem Gesetzes­konvolut möchte ich ein Gesetz herausnehmen, nämlich Art. 16 des Tabakmonopol­gesetzes, wo es nach dem neuen Gesetzesvorschlag heißt, dass nikotinhaltige und nicht-nikotinhaltige E-Zigaretten als Monopolartikel definiert werden und nur mehr durch Tabaktrafikanten an Konsumenten abgegeben werden dürfen.

Der Standpunkt der freiheitlichen Trafikanten beziehungsweise der FPÖ lautet wie folgt: Wir vertreten den Standpunkt, dass nikotinhaltige E-Zigarettenprodukte von den Trafi­kanten vertrieben werden sollen. Ausgesuchten Fachhändlern im E-Zigaretten-Bereich soll unter der Einhaltung ebenso strenger Gesundheits- und Jugendschutzregelungen


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