BundesratStenographisches Protokoll837. Sitzung / Seite 195

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der Vertrieb der E-Zigaretten weiterhin erlaubt sein; und gleichzeitig soll der Internet­handel für E-Zigaretten mit Nikotin verboten werden. Also zusammengefasst: Nur die nicht-nikotinhaltigen Produkte sollen diese ausgesuchten Fachhändler vertreiben, das sollte getrennt werden.

Ergänzend dazu: Im Ausschuss wurde gesagt, der Hintergrund, warum man das Gan­ze den Trafikanten zuordnen möchte, sei jener, die Nahversorgung, die Existenz der Trafikanten in Zukunft zu gewährleisten. Also wenn es um die Nahversorgung geht, würde mir etwas Besseres einfallen: Einfach die Steuer senken, denn auf diesen Ta­bakprodukten ist 75 Prozent Steueranteil drauf. Da hilft man den Nahversorgern schnell und sofort, besser als über so einen komplizierten Umweg – daher unser Argu­ment.

Ergänzend dazu möchte ich etwas Interessantes berichten, was in den letzten Mona­ten passiert ist. Japan Tobacco ist ja der Nachfolger des ehemaligen Monopolisten Austria Tabak, und diese müssen seit 2008 in einen Strukturfonds Geld einzahlen, bis jetzt an die 70 Millionen €. Und dieser Strukturfonds wurde nach Meinung von Japan Tobacco zweckentfremdet, also dass das Geld nicht für die Trafikanten, denen es eigentlich zugeordnet werden sollte, helfend in Notfällen zur Verfügung steht, sondern es wurde, so ist der Vorwurf von Japan Tobacco, zum Stopfen des Budgetlochs ver­wendet. Deswegen sind sie zum Verfassungsgerichtshof gegangen, weil diese Indus­trie sich das zu Recht nicht gefallen lässt. Die sind stark genug, die sind potent genug, die sind mächtig genug, um gegen die österreichische Bundesregierung vorzugehen.

Das wäre ein interessantes Modell für dieses amerikanisch-europäische Handelsab­kommen. Wenn man die österreichische Perspektive miteinfließen lässt, würde mir das ganz gut gefallen, wäre das ein amerikanischer Konzern, da zu einem Schiedsgericht zu gehen, dass dieser Konzern recht bekommt – denn in diesem Fall hat Japan To­bacco absolut recht: keine Zweckentfremdung von Steuermitteln! Das ist ein super Bei­spiel, das gefällt mir.

In diesem Sinne können wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen, weil wir aufsei­ten der Trafikanten sind und nicht aufseiten der die Steuerzahler schröpfenden Bun­desregierung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.49


Vizepräsident Mag. Harald Himmer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundes­rat Mayer. – Bitte.

 


20.49.33

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Musikwunsch, Herr Minis­ter, für meine Rede ist vielleicht „Driving Home for Christmas“. Es ist so langsam an der Zeit, dass wir uns auch mit den Reden etwas kürzer fassen, und sie sollen vor allem auch sinnvoller sein. Ich werde mich deshalb auch nicht zum Tabakgesetz äu­ßern, denn meine Fraktion hat da ohnehin eine andere Meinung, die ist akkordiert und, denke ich, auch die richtige Meinung.

Ich werde zum 2. Abgabenänderungsgesetz einige Bemerkungen machen, denn da geht es einfach darum, die Wettbewerbsfähigkeit durch eine einfache, schlanke und leistungsgerechte Gestaltung des Steuersystems zu verbessern.

Das ist, glaube ich, eher das Essenzielle an diesen zwei Tagesordnungspunkten. Wir werden also mit diesem Abgabenänderungsgesetz nicht nur, was die österreichische Rechtslage anbelangt, etwas verbessern, sondern vor allem auch die EU- Rechtslage, und zwar im Bereich der Finanzstrafsachen. Da geht es auch um internationale Amts- und Rechtshilfe, hauptsächlich aber auch um Informations- und Datenaustauschange-


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